Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Idebenon

Vom 17. März 2016
(BAnz. AT vom 04.05.2016 B3)


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. März 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 18. Februar 2016 (BAnz. AT 22.04.2016 B3), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Idebenon wie folgt ergänzt:

Idebenon

Zugelassenes Anwendungsgebiet (laut Zulassung vom 8. September 2015):

Idebenon (Raxone®) wird zur Behandlung von Sehstörungen bei jugendlichen und erwachsenen Patienten mit Leberscher Hereditärer Optikusneuropathie (LHON) angewendet.

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

Idebenon ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens nach der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Arzneimittel für seltene Leiden. Gemäß § 35a Absatz 1 Satz 10 gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.

Der G-Ba bestimmt gemäß 5. Kapitel § 12 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 der Verfahrensordnung des G-Ba (VerfO) das Ausmaß des Zusatznutzens für die Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht. Diese Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt am Maßstab der im 5. Kapitel § 5 Absatz 7 Nummer 1 bis 4 VerfO festgelegten Kriterien.

Ausmaß des Zusatznutzens:

Nicht quantifizierbar

Studienergebnisse der RHODOS-Studie nach Endpunkten: 1
Mortalität
Es wurden keine Ereignisse beobachtet.

Morbidität

Endpunkt

Geschätzte Veränderunga
[95 %-KI]
(Veränderung in Buchstaben)

Geschätzte Differenza
Mittelwert ± Standardfehler
[95 %-KI]
(Veränderung in Buchstaben)

p-Wert

Idebenon

Placebo

Idebenon vs. Placebo

Beste Verbesserung der Sehschärfe nach 24 Wochenb ,c, d
Ne

53

29

Woche 24

-0,135
[-0,216; -0,054]
(+ 6 Buchstaben)

-0,071
[-0,176; 0,034]
(+ 3 Buchstaben)

-0,064 ± 0,061
[-0,184; 0,055]
(3 Buchstaben)

0,291

Veränderung der besten Sehschärfe nach 24 Wochenb, d
Nf

53

29

Woche 24

-0,035
[-0,126; 0,055]
(+ 1 Buchstabe)

0,085
[-0,032; 0,203]
(- 4 Buchstaben)

-0,120 ± 0,068
[-0,255; 0,014]
(6 Buchstaben)

0,078

Veränderung der Sehschärfe des besten Auges (zu Studienbeginn) nach 24 Wochenb, d
Ne

53

29

Woche 24

-0,030
[-0,120; 0,060]
(+ 1 Buchstabe)

0,098
[-0,020; 0,215]
(- 4 Buchstaben)

-0,128 ± 0,068
[-0,262; 0,006]
(6 Buchstaben)

0,061

Endpunkt

Geschätzte Veränderunga
[95 %-KI]

Geschätzte Differenza
Mittelwert ± Standardfehler
[95 %-KI]

p-Wert

Idebenon

Placebo

Idebenon vs. Placebo

Veränderung der Protan- und Tritan-Farbwahrnehmung (Farbkontrastsensitivität) seit Studienbeginnb, d, g
Ng

54

22

Protan (% Farbkonfusion)
Woche 24

1,37
[-4,67; 7,41]

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 20.01.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion