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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage IX - Festbetragsgruppenbildung
Anlage X - Aktualisierung von Vergleichsgrößen Cholinesterasehemmer, Gruppe 1, in Stufe 3 nach § 35 Absatz 1 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Vom 18. September 2014
(BAnz. AT vom 04.11.2014 B2)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. September 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 21. August 2014 (BAnz AT 08.10.2014 B1), wie folgt zu ändern:

I.

Die Arzneimittel-Richtlinie wird wie folgt geändert:

1. In Anlage IX wird folgende Festbetragsgruppe "Cholinesterasehemmer, Gruppe 1" in Stufe 3 eingefügt:

"Stufe: 3
Wirkstoffgruppe: Cholinesterasehemmer
Festbetragsgruppe Nr.: 1
Status: verschreibungspflichtig
Wirkstoffe und Vergleichsgrößen: Wirkstoff Vergleichsgrößen
Donepezil
Donepezil hydrochlorid
Donepezil hydrochlorid-x-Wasser
7,1
Galantamin
Galantamin hydrobromid
14,7
Rivastigmin
Rivastigmin (R,R)-tartrat
6,2
Gruppenbeschreibung: feste, orale Darreichungsformen
Darreichungsformen: Filmtabletten, Hartkapseln, retardierte Hartkapseln, Schmelzfilm, Schmelztabletten"

2. Der Anlage X wird unter dem Abschnitt "Festbetragsgruppen mit Vergleichsgrößenermittlung nach § 2 der Anlage I zum 4. Kapitel der VerfO" die Angabe "Cholinesterasehemmer, Gruppe 1" angefügt.

II.

Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

ENDE

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