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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage IX - Festbetragsgruppenbildung Anlage X - Aktualisierung von Vergleichsgrößen Kombinationen von Levothyroxin mit Jodid, Gruppe 1, in Stufe 3 nach § 35 Absatz 1 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Vom 18. Dezember 2014
(BAnz. AT vom 05.02.2015 B3)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 8. Januar 2015 (BAnz AT 21.01.2015 B2), wie folgt zu ändern:

I.

Die Arzneimittel-Richtlinie wird wie folgt geändert:

1. In Anlage IX wird folgende Festbetragsgruppe "Kombinationen von Levothyroxin mit Jodid, Gruppe 1 " in Stufe 3 eingefügt:

"Stufe: 3
Wirkstoffgruppe: Kombinationen von Levothyroxin mit Jodid
Festbetragsgruppe Nr.: 1
Status: verschreibungspflichtig
Wirkstoffe und Vergleichsgrößen: Wirkstoff Vergleichsgrößen
Levothyroxin + Jodid
Levothyroxin-Natrium und Kaliumjodid
79,05 138,81
Gruppenbeschreibung: feste, orale Darreichungsformen
Darreichungsformen: tabletten"

2. Der Anlage X wird unter dem Abschnitt "Festbetragsgruppen mit Vergleichsgrößenermittlung nach § 5 der Anlage I zum 4. Kapitel der VerfO" die Angabe "Kombinationen von Levothyroxin mit Jodid, Gruppe 1 " angefügt.

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

ENDE

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