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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Vandetanib

Vom 5. September 2013
(eBAnz. AT vom 11.10.2013 B4,aufgehoben =>)



Archiv: 2012

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 5. September 2013 beschlossen, die Richtlinie über die Versorgung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 15. August 2013 (BAnz AT 26.09.2013 B2), wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage XII werden die Angaben zu dem Wirkstoff Vandetanib wie folgt gefasst:

Vandetanib

Zugelassenes Anwendungsgebiet:

Caprelsa® ist indiziert für die Behandlung von aggressivem und symptomatischem medullärem Schilddrüsenkarzinom (MTC) bei Patienten mit nicht resektabler, lokal fortgeschrittener oder metastasierter Erkrankung.

Bei Patienten, deren Rearranged during Transfection-(RET)-Mutationsstatus nicht bekannt oder negativ ist, sollte vor der Entscheidung über eine individuelle Behandlung ein möglicherweise geringerer Nutzen berücksichtigt werden.

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

Zweckmäßige Vergleichstherapie:

Die zweckmäßige Vergleichstherapie für Vandetanib zur Behandlung von aggressivem und symptomatischem medullärem Schilddrüsenkarzinom (MTC) bei Patienten mit nicht resektabler, lokal fortgeschrittener oder metastasierter Erkrankung ist Best-Supportive-Care.

Als Best-Supportive-Care wird die Therapie verstanden, die eine bestmögliche, patientenindividuell optimierte, unterstützende Behandlung zur Linderung von Symptomen und Verbesserung der Lebensqualität gewährleistet (z.B. Bisphosphonate bei schmerzhaften Knochenmetastasen, externe Strahlentherapie).

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Best-Supportive-Care (BSC): Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen

Studienergebnisse nach Endpunkten 1:

Vandetanib + BSC Placebo + BSC Intervention vs. Kontrolle
Mortalität
Gesamtüberleben 2
N Mediane Überlebenszeit
[95 %-KI] (Monate)
B Mediane Überlebenszeit
[95 %-KI] (Monate)
HR [95 %-KI] p-Wert
126 k. A. 60 k. A. 1,06 [0,50; 2,23] 0,879
Morbidität
Zeit bis zur Schmerzprogression (TWP)
N Mediane Zeit bis zur Schmerzprogression
[95%-KI] (Monate)
N Mediane Zeit bis zur Schmerzprogression
[95%-KI] (Monate)
HR [95 %-KI] p-Wert
126 11,07 [k. A.] 60 3,42 [k. A.] 0,62 [0,39; 0,99] 0,045
Progressionsfreies Überleben (PFS) 3
N Anzahl der Patienten mit Progression (%) Median PFS (Monate) N Anzahl der Patienten mit Progression (%) Median PFS (Monate) HR [95 %-KI] p-Wert
126 46 (36,5) 28 60 35 (58,3) 16 0,47 [0,29; 0,77] 0,002
Gesundheitsbezogene Lebensqualität
Lebensqualität (FACT-G)
Im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers sind keine verwertbaren Daten verfügbar.
Nebenwirkungen 4
Zeitadjustierte Auswertungen 5
N Mediane Zeit bis zum Ereignis N Mediane Zeit bis zum Ereignis HR [95 %-KI] p-Wert
Gesamtrate UE 6
126 k. A. 59 k. A. k. A. k. A.
SUE
126 k. A. 59 k. A. 1,40 [0,74; 2,63] k. A.
Schwere UE (CTCAE-Grad> 3)
126 k. A. 59 k. A. 2,27 [1,47; 3,52] k. A.
Therapieabbrüche aufgrund UE
126 k. A. 59 k. A. 2,75 [0,88; 8,60] k. A.
Häufige UE bzw. UE von besonderem Interesse
Hautausschläge
126 k. A. 59 k. A. 4,33 [3,04; 6,18] k. A.
QTc-Verlängerung (alle Schweregrade) 7
126 k. A. 59 k. A. 3,33 [1,30; 8,53] k. A.
Inzidenzdichteverhältnisse (IDR) 5
Diarrhoen (SUE) 8
N Patienten mit Ereignis n
(n/1.000 Patientenjahre)
N Patienten mit Ereignis n
(n/1.000 Patientenjahre)
IDR [95 %-KI] p-Wert
126 3 (16,6) 59 0 (0) 2,26 [0,12; 43,80] 0,589
QTc-Verlängerung (CTCAE-Grad> 3)
N Patienten mit Ereignis n
(n/1.000 Patientenjahre)
N Patienten mit Ereignis n
(n/1.000 Patientenjahre)
IDR [95 %-KI] p-Wert
126 10 (55,2) 59 0 (0) 6,79 [0,40; 115,83] 0,186
Nichtzeitadjustierte Auswertungen 3(über naive Proportionen geschätzte RR)
N Anzahl der Patienten mit Ereignis (%) N Anzahl der Patienten mit Ereignis (%) RR [95 %-KI] p-Wert
Gesamtrate UE
126 126 (100) 59 56 (94,9) 1,05 [0,99; 1,12] k. A.
SUE
126 40 (31,7) 59 10 (16,9) 1,87 [1,01; 3,48] k. A.
Schwere UE (CTCAE-Grad> 3)
126 77 (61,1) 59 14 (23,7) k. A. k. A.
Therapieabbrüche aufgrund UE
126 15 (11,9) 59 1 (1,7) 7,02 [0,95; 51,93] k. A.
Häufige UE bzw. UE von besonderem Interesse
Hautausschläge
126 62 (49,2) 59 8 (13,6) k. A. k. A.
Diarrhoen
126 66 (52,4) 59 13 (22,0) k. A. k. A.
QTc-Verlängerung (alle Schweregrade)
126 20 (15,9) 59 1 (1,7) k. A. k. A.
QTc-Verlängerung (CTCAE-Grad> 3)
126 10 (7,9) 59 0 (0) k. A. k. A.

Verwendete Abkürzungen:
BSC = Best-Supportive-Care,
CTCAE = Common Terminology Criteria for Adverse Events,
FACT-G = Functional Assessment of Cancer Therapy-General,
HR = Hazard Ratio,
IDR = Inzidenzdichteverhältnis,
k. A. = keine Angaben,
KI = Konfidenzintervall, n = Anzahl der Patienten mit Ereignis,
N = Anzahl ausgewerteter Patienten,
RR = Relatives Risiko,
QTc = Zeitintervall zwischen dem Start der Q-Welle und dem Ende der T-Welle (korrigiert gegen die Herzrate), SD = Standardabweichung,
(S)UE = (schwerwiegende) unerwünschte Ereignisse,
TWP = Time to Worsening of Pain

2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen

Zielpopulation: ca. 60 bis 1.500 Patienten

3. Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die europäische Zulassungsbehörde European Medicines Agency (EMA) stellt die Inhalte der Fachinformation zu Caprelsa® (Wirkstoff: Vandetanib) unter folgendem Link frei zugänglich zur Verfügung (letzter Zugriff: 1. August 2013):

http://www.ema.europa.eu/docs/de_DE/document_library/EPAR_-_Product_Information /human/002315/WC500123555.pdf

Dieses Arzneimittel wurde von der EMa unter "Besonderen Bedingungen" zugelassen. Das bedeutet, dass weitere Nachweise für den Nutzen des Arzneimittels erwartet werden, insbesondere hinsichtlich eines Nutzens von Caprelsa® bei Patienten ohne Rearranged during Transfection-(RET)-Mutationsstatus. Es wird eine Studie durchgeführt werden, um dies zu untersuchen. Die EMa wird neue Informationen zu diesem Arzneimittel mindestens jährlich bewerten und, falls erforderlich, wird die Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels aktualisiert werden.

Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Caprelsa® soll durch einen in der Therapie von Patienten mit dieser Erkrankung erfahrenen Facharzt erfolgen. Diese sind: Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, sowie Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie, sowie weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte aus anderen Fachgruppen. Oder die Verordnung erfolgt auf Empfehlung einer interdisziplinären Tumorkonferenz hin. Die vorgenannten Ärzte müssen die Bedingungen der im EPAR geforderten Anforderungen hinsichtlich des Schulungsmaterials und der Ausstattung erfüllen.

Das durch den Zulassungsinhaber zur Verfügung gestellte Schulungsmaterial soll Folgendes enthalten:

Das Schulungsmaterial für Ärzte soll folgende Kernbotschaften enthalten:

4. Therapiekosten

Behandlungsdauer:

Bezeichnung der Therapie Behandlungsmodus Anzahl Behandlungen pro Patient pro Jahr Behandlungsdauer je Behandlung (Tage) Behandlungstage pro Patient pro Jahr
zu bewertendes Arzneimittel
Vandetanib 1 x 300 mg täglich kontinuierlich 365 365
Best-Supportive-Care (BSC) Kontinuierlich, patientenindividuell unterschiedlich kontinuierlich 365 365
zweckmäßige Vergleichstherapie
Best-Supportive-Care (BSC) Kontinuierlich, patientenindividuell unterschiedlich kontinuierlich 365 365
Verbrauch:
Bezeichnung der Therapie Wirkstärke (mg) 9 Menge pro Packung
(tabletten)
Jahresdurchschnittsverbrauch

(tabletten)

zu bewertendes Arzneimittel
Vandetanib 300 30 365
BSC patientenindividuell unterschiedlich
zweckmäßige Vergleichstherapie
BSC patientenindividuell unterschiedlich
Kosten:

Kosten der Arzneimittel:

Bezeichnung der Therapie Kosten
(Apothekenabgabepreis) 10
Kosten nach Abzug
gesetzlich vorgeschriebener
Rabatte
zu bewertendes Arzneimittel
Vandetanib 6185,82 - 5383,97 -
[1,852 - 11; 800,00 - 12]
zweckmäßige Vergleichstherapie
BSC patientenindividuell unterschiedlich

Stand Lauer-Taxe: 15. August 2013

Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen:

entfällt

Jahrestherapiekosten:

Bezeichnung der Therapie Jahrestherapiekosten pro Patient
zu bewertendes Arzneimittel
Vandetanib 65.504,97 -
BSC patientenindividuell unterschiedlich
zweckmäßige Vergleichstherapie
BSC patientenindividuell unterschiedlich

II. Inkrafttreten

1. Der Beschluss tritt mit Wirkung vom Tag seiner Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses am 5. September 2013 in Kraft.

2. Die Geltungsdauer des Beschlusses ist bis zum 5. September 2016 befristet.

1) Daten der Studie D4200C00058 aus der Nutzenbewertung des IQWiG (A13-09), dem Addendum zur Nutzenbewertung (A13-26) und dem Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.

2) In den beiden Behandlungsgruppen verstarben bezogen auf die relevante Teilpopulation insgesamt jeweils 21 (16,7 %) (Vandetanib + BSC) bzw. 10 (16,7 %) (Placebo + BSC) Patienten. Eine Darstellung der medianen Überlebenszeit oder auch des 25 %-Quantils der Zeit bis zum Versterben ist demnach nicht möglich.

3) Daten aus dem Dossier des pharmazeutischen Unternehmers.

4) Auswertungen basierend auf der Safety-Population.

5) Überlebenszeitanalyse mit Angabe des HR; bei fehlender Angabe des HR Darstellung des IDR (Behandlungszeit Vandetanib-Arm: 181,0 Jahre; Vergleichsarm: 58,5 Jahre).

6) Gesamtrate der UE nicht interpretierbar, daher keine Angabe des HR.

7) In der Stellungnahme des pharmazeutischen Unternehmers liegen nur Ergebnisse für HR der QTc-Verlängerungen aller Schweregrade vor.

8) SUE in der bevorzugten Bezeichnung (PT) Diarrhoe. Laut Angabe des pharmazeutischen Unternehmers ist das HR nicht berechenbar.

9) Die Wirkstärke 300 mg wird gemäß der empfohlenen Dosis berücksichtigt (einmal täglich 300 mg).

10) Die Wirkstärke 300 mg wird gemäß der empfohlenen Dosis berücksichtigt (einmal täglich 300 mg).

11)) Rabatt nach § 130 SGB V

12) Rabatt nach § 130a SGB V

ENDE

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