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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage IX - Festbetragsgruppenbildung Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern, Gruppe 1, in Stufe 3 nach § 35 Absatz 1 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Vom 18. Februar 2016
(BAnz. AT vom 15.04.2016 B3)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 18. Februar 2016 (BAnz. AT 05.04.2016 B3), wie folgt zu ändern:
In Anlage IX der Arzneimittel-Richtlinie wird in die Festbetragsgruppe "Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern, Gruppe 1" in Stufe 3 folgende Zeile eingefügt:
| Wirkstoffe und Vergleichsgrößen: |
Wirkstoffe |
Vergleichsgrößen |
|
| "Perindopril + Amlodipin Amlodipin besilat Perindopril arginin" |
3,57 |
3,75 |
|
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ENDE |
(Stand: 20.01.2025)
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