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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der AM-RL:
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Vildagliptin

Vom 1. Oktober 2013
(BAnz. AT vom 15.11.2013 B2; 10.02.2014 B2; 23.06.2015 B4)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2013 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 8. Oktober 2013 (BAnz AT 29.10.2013 B1), wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Vildagliptin wie folgt ergänzt:

Vildagliptin

Zugelassenes Anwendungsgebiet
(Stand Oktober 2012)

Galvus®/Jalra®/Xiliarx® ist angezeigt zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2

Als Monotherapie bei Patienten, die durch Diät und Bewegung allein nicht ausreichend therapiert sind und für die Metformin aufgrund von Gegenanzeigen oder Unverträglichkeiten nicht geeignet ist.

In einer oralen Zweifach-Kombinationstherapie mit

In einer oralen Dreifach-Kombinationstherapie mit einem Sulfonylharnstoff und Metformin, wenn Diät und Bewegung zusätzlich zu einer Zweifachtherapie mit diesen Arzneimitteln zu keiner adäquaten glykämischen Kontrolle führen.

Vildagliptin ist auch für die Anwendung in Kombination mit Insulin indiziert (mit oder ohne Metformin), wenn Diät und Bewegung zusätzlich zu einer stabilen Insulindosis zu keiner adäquaten glykämischen Kontrolle führen.

1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie

a) Monotherapie, bei Patienten, die durch Diät und Bewegung allein nicht ausreichend therapiert sind und für die Metformin aufgrund von Gegenanzeigen oder Unverträglichkeiten nicht geeignet ist:

Zweckmäßige Vergleichstherapie: Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid)

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid): Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

b) Zweifachkombination Vildagliptin mit Metformin bei Patienten, deren Blutzucker trotz Monotherapie mit maximal verträglichen Dosen von Metformin unzureichend eingestellt ist:

Zweckmäßige Vergleichstherapie: Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) + Metformin

Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) und Metformin:

Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

Studienergebnisse nach Endpunkten 2 (Studie LAF237A2308):

Intervention
Vildagliptin + Metformin
Kontrolle
Glimepirid + Metformin
Intervention vs. Kontrolle
Gesamt N 3 Patienten mit
Ereignissen
n (%)
Gesamt N 3 Patienten mit Ereignissen
n (%)
Effektschätzer
[95 % - KI]
p-Wert
Mortalität
Gesamtmortalität
1.553 11 (0,7) 1.546 6 (0,4) Peto-OR: 1,80
[0,69; 4,66]
p = 0,3314
Morbidität
Kardiovaskuläre und zerebrovaskuläre Morbidität (CCV)5
Gesamt CCV-Ereignisse
1.553 59 (3,8) 1.546 60 (3,9) RR: 0,98
[0,69; 1,39]
p = 0,926
Kardiale Morbidität6
1.553 42 (2,7) 1.546 42 (2,7) RR: 1,00
[0,65; 1,52]
p > 0,999
Zerebrale Morbidität7
1.553 32 (2,1) 1.546 29 (1,9) RR: 1,10
[0,67; 1,81]
p = 0,796

Lebensqualität

N Werte Studienbeginn MW (SE) Änderung Studienende MW (SE) N Werte Studienbeginn MW (SE) Änderung Studienende MW (SE) Differenz
[95 % - KI]
p-Wert
SF-36: PCS
1.347 48,48 (0,25) 20,45 (0,03) 1.301

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