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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage IX - Festbetragsgruppenbildung Humaninsulin, Gruppe 1 bis 3, in Stufe 1 nach § 35 Absatz 1 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Vom 18. September 2014
(BAnz AT vom 17.11.2014 B4)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 18. September 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 21. August 2014 (BAnz AT 08.10.2014 B1), wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage IX werden folgende Festbetragsgruppen "Humaninsulin, Gruppe 1 ", "Humaninsulin, Gruppe 2" und "Humaninsulin, Gruppe 3" in Stufe 1 eingefügt:

1. "Stufe: 1
Wirkstoff: Humaninsulin
Festbetragsgruppe Nr.: 1
Status: verschreibungspflichtig
Gruppenbeschreibung: schnell wirkend, parenterale Darreichungsformen; ausgenommen Fertigarzneimittel, die ausschließlich für die Verwendung in Insulinpumpen zugelassen sind
Darreichungsformen: Injektionslösung"
2. "Stufe: 1
Wirkstoff: Humaninsulin
Festbetragsgruppe Nr.: 2
Status: verschreibungspflichtig
Gruppenbeschreibung: intermediär und lang wirkend, parenterale Darreichungsformen
Darreichungsformen: Injektionssuspension"
3."Stufe: 1
Wirkstoff: Humaninsulin
Festbetragsgruppe Nr.: 3
Status: verschreibungspflichtig
Gruppenbeschreibung: intermediär wirkend kombiniert mit schnell wirkend, parenterale Darreichungsformen
Darreichungsformen: Injektionssuspension"

II. Inkrafttreten/Außerkrafttreten

  1. Die Änderungen der Richtlinie treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
  2. Mit Wirkung vom Inkrafttreten des Festbetragsfestsetzungsbeschlusses des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen für Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Humaninsulin treten die bestehenden Festbetragsgruppen "Insuline, Gruppe 1 " in Stufe 2 und "Insuline, Gruppe 2" in Stufe 2 außer Kraft.
ENDE

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