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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage VI - Off-Label-Use Atovaquon + Pyrimethamin zur Prophylaxe der Toxoplasmose-Enzephalitis

Vom 22. Mai 2014
(BAnz. AT vom 32.08.2014 B4)



Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2014 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 22. Mai 2014 (BAnz AT 11.08.2014 B2), wie folgt zu ändern:

I.

Der Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie wird im Teil B eine Ziffer XIV wie folgt angefügt:

XIV. Atovaquon + Pyrimethamin zur Prophylaxe der Toxoplasmose-Enzephalitis"

II.

Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

ENDE

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