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Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fuenften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) - Aclidiniumbromid/Formoterol
Vom 16. Juli 2015
(BAnz. AT vom 24.08.2015 B3)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 21. Mai 2015 (BAnz AT 05.08.2015 B1), wie folgt zu ändern:
Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Aclidiniumbromid/Formoterol wie folgt ergänzt:
Zugelassenes Anwendungsgebiet:
Aclidiniumbromid/Formoterol (Duaklir® Genuair®/Brimica® Genuair®) ist angezeigt zur bronchodilatatorischen Erhaltungstherapie zur Linderung von Symptomen bei Erwachsenen mit chronischobstruktiver Lungenerkrankung (COPD).
1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
Teilpopulation a)
Patienten mit COPD mit einem mittleren Schweregrad 50 % d FEV1 < 80 % Soll (entspricht Stufe II)
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber einer Therapie mit dem langwirksamen Beta-2-Sympathomimetikum Formoterol:
Hinweis für einen geringen Zusatznutzen
Teilpopulation b)
Patienten mit COPD mit < 2 Exazerbationen pro Jahr, 30 % d FEV1 < 50 % Soll (entspricht Stufe III)
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber einer Therapie mit dem langwirksamen Beta-2-Sympathomimetikum Formoterol:
Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen
Teilpopulation c)
Patienten mit COPD mit < 2 Exazerbationen pro Jahr, FEV1 < 30 % Soll oder respiratorische Insuffizienz (entspricht Stufe IV)
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber einer Therapie mit dem langwirksamen Beta-2-Sympathomimetikum Formoterol:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
Teilpopulation d)
Patienten mit einer über einen mittleren Schweregrad hinausgehenden COPD 30 % d FEV1 < 50 % Soll bzw. FEV1 < 30 % oder respiratorische Insuffizienz (entspricht Stufe III und IV) mit e 2 Exazerbationen pro Jahr
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber einer Therapie mit dem langwirksamen Beta-2-Sympathomimetikum Formoterol und zusätzlich ICS:
Ein Zusatznutzen ist nicht belegt
Zu Patientenpopulation a) und b): Studienergebnisse nach Endpunkten 1
| Endpunktkategorie | Aclidiniumbromid/ Formoterol |
Formoterol | Aclidiniumbromid/Formoterol vs. Formoterol |
|||
| Endpunkt Studie |
N | Patienten mit Ereignis n (%) |
N | Patienten mit Ereignis n (%) |
OR [95 %-KI]; p-Wert |
RR [95 %-KI] 2; p-Wert |
| Mortalität | ||||||
| Gesamtmortalität | ||||||
| ACLIFORM | 182 | 0 (0) | 195 | 1 (0,5) | k. A. | |
| AUGMENT | 211 | 1 (0,5) | 198 | 0 (0) | k. A. | |
| LAC-MD-32 | 220 | 2 (0,9) | 115 | 0 (0) | k. A. | |
| Gesamt | 1,41 [0,23; 8,65]; 0,708 3 |
|||||
| Morbidität | ||||||
| moderate Exazerbationen (HCRU) | ||||||
(Stand: 20.01.2025)
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