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Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Anlage IX - Festbetragsgruppenbildung Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1, in Stufe 2 nach § 35 Absatz 1 des Fuenften Buches Sozialgesetzbuches (SGB V)

Vom 16. April 2015
(BAnz. AT vom 28.05.2015 B1)



Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. April 2015 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung ( Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 16. April 2015 (BAnz AT 12.05.2015 B3), wie folgt zu ändern:

I.

In Anlage IX der Arzneimittel-Richtlinie wird die Festbetragsgruppe "Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer, Gruppe 1 " in Stufe 2 wie folgt gefasst:

"Stufe: 2
Wirkstoff: Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer
Festbetragsgruppe Nr.: 1
Status: verschreibungspflichtig
Wirkstoffe und Vergleichsgrößen: Wirkstoff Vergleichsgröße
Citalopram
Citalopram hydrobromid
23,7
Escitalopram
Escitalopram oxalat
13,7
Gruppenbeschreibung: orale Darreichungsformen
Darreichungsformen: Filmtabletten, Schmelztabletten, Tropfen zum Einnehmen (Lösung)"

II.

Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

ENDE

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