Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände, AMG

RiTAM
- Inhalt -

1 Zweck

2 Zuständigkeit

3 Rechtsgrundlagen und Qualitätssicherung

4 Durchführung der Überwachung

4.1 Grundsätze

4.1.1 Kontrollplan

4.1.2 Regelkontrolle

4.1.2.1 Zweck der Kontrolle

4.1.2.2 Kontrollvorbereitung

4.1.2.3 Durchführung der Kontrolle

4.1.2.4 Nachbereitung der Kontrolle

4.1.3 Nachkontrolle

4.1.4 Probenahme

4.1.5 Mitteilungen im Rahmen der Durchführung des Thüringer Probenplans zur Rückstandskontrolle

4.1.6 Gebühren

4.2 Überwachung tierärztlicher Hausapotheken

4.2.1 Anzeige der tierärztlichen Hausapotheke

4.2.2 Kontrollfrequenz

4.3 Überwachung von Tierhalterbetrieben, in denen Tierarzneimittel angewendet werden

4.3.1 Kontrollfrequenz

4.3.2 Kontrolle im Zusammenhang mit der Durchführung des nationalen Rückstandskontrollplanes

4.3.3 Anlasskontrolle

4.4 Überwachung von Betrieben, die Fütterungsarzneimittel herstellen

4.4.1 Kontrollfrequenz

4.4.2 Kontrollumfang

4.4.3 Anlasskontrolle

4.5 Überwachung von Betrieben, Einrichtungen und Personen, die Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen im Sinne der §§ 59c und 69a AMG herstellen, lagern, einführen oder in den Verkehr bringen

4.6 Überwachung des Einzelhandels mit Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken

4.6.1 Kontrollfrequenz

4.6.2 Kontrollumfang

4.7 Überwachung pharmazeutischer Unternehmen und des Arzneimittelgroßhandels

4.7.1 Pharmazeutische Unternehmen

4.7.1.1 Kontrollfrequenz

4.7.1.2 Kontrollumfang

4.7.2 Arzneimittelgroßhandel

4.7.2.1 Kontrollfrequenz

4.7.2.2 Kontrollumfang

4.8 Überwachung von Personen, die Tierarzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig bei Tieren anwenden, ohne Tierarzt oder Tierhalter zu sein

4.8.1 Kontrollfrequenz

4.8.2 Kontrollumfang

5 Berichterstattung

6 Umgang mit antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln

7 Informationsaustausch

7.1 Allgemeiner Informationsaustausch

7.2 Informationsaustausch bei der Abwehr von Arzneimittelrisiken (Notfallplan)

8 Qualifikation des Überwachungspersonals

9 Gleichstellungsbestimmung

10 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Anlage 1 (zu Nummer 4.1.1) Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln

Anlage 2 (zu Nummer 4.1.2.4)

Anlage 3 (zu Nummer 4.1.2.4)

Anlage 4