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Regelwerk

Änderungstext

Vierte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Vom 20. Dezember 2007
(BGBl. I Nr. 67.vom 22.12.2007 S. 3079; 19.12.2008 S. 2977 08)



Es verordnen

Artikel 1

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. Juli 2007 (BGBl. I S.1427), wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 7 wird das Wort "Anforderung" jeweils durch das Wort "Verschreibung" und das Wort "Anforderungen" durch das Wort "Verschreibungen" ersetzt.

b) Nach Absatz 7 wird folgender Absatz 8 angefügt:

"(8) Ist die Verschreibung für ein Krankenhaus bestimmt, kann sie auch ausschließlich mit Hilfe eines Telefaxgerätes übermittelt werden."

2. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) Folgende Positionen werden gestrichen:

"Biguanide
- zur Diabetesbehandlung -",

"Guanidine, einfach substituierte
- zur Behandlung des Diabetes mellitus -",

"Wachstumshormone".

b) Folgende Positionen werden in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:

"Abatacept",

"Betain",

"Darunavir",

"Dirlotapid
- zur Anwendung bei Tieren -",

"Fesoterodin",

"Lenalidomid",

"Mecasermin",

"Melatonin",

"Metformin",

"Paliperidon",

"Rufinamid",

"Sitagliptin",

"Somatropin",

"Telbivudin",

"Zubereitung aus Florfenicol und Flunixin
- zur Anwendung bei Tieren -".

c) In der Position

"Phenylpropanolamin
- zur Behandlung des ernährungsbedingten Übergewichts -
- zur Anwendung bei Hunden -"

wird das Wort "Hunden" durch das Wort "Tieren" ersetzt.

d) In den Positionen

"Aglepriston - zur Anwendung bei Hunden -", "Altrenogest - zur Anwendung bei Pferden -, "Closantel - zur Anwendung bei Rindern und Schafen -", "Escherichia coli, lebend - zur oralen Anwendung beim Kalb -", "Firocoxib - zur Anwendung bei Hunden -", "Halofuginon - zur Anwendung beim Rind -", "Hemoglobinglutamer - zur Anwendung beim Hund -", "Insulin(vom Schwein)-Zink-Injektionssuspension, kristallin - zur Anwendung bei Hunden -", "Lecirelin - zur Anwendung bei Rindern und Kaninchen -", "Nimesulid - zur Anwendung beim Hund -", "Nitenpyram - zur Anwendung beim Hund und bei der Katze -", "Pimobendan - zur Anwendung beim Hund -", "Pirlimycin - zur Anwendung beim Rind -", "Resocortol und seine Ester- zur Anwendung beim Hund -", "Tepoxalin - zur Anwendung beim Hund -", "Tolfenaminsäure - zur Anwendung bei Hunden und Katzen -", "Tulathromycin - zur Anwendung bei Rindern und Schweinen -" und "Vedaprofen - zur Anwendung bei Pferden und Hunden -"

wird jeweils der mit den Wörtern "- zur Anwendung" beginnende Zusatz durch den Zusatz "- zur Anwendung bei Tieren -" ersetzt.

Artikel 2

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2008 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nr. 2

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