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Regelwerk

Änderungstext

Elfte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Vom 20. Juli 2011
(BGBl. I Nr. 37 vom 25.07.2011 S. 1410)


Auf Grund des § 48 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 Buchstabe a in Verbindung mit Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 48 Buchstabe b des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. l S. 1990) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach Anhörung von Sachverständigen:

Artikel 1

In der Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Februar 2011 (BGBl. I S. 269) geändert worden ist, wird die Anlage 1 wie folgt geändert:

1. Die Position "Ipratropiumbromid" wird wie folgt gefasst:

"Ipratropiumbromid und seine Ester".

2. Die Position

"Linezolid

wird wie folgt gefasst:

"Linezolid".

3. Die Position

"Lokalanästhetika

wird gestrichen.

4. Die Position "Metronidazol" wird wie folgt gefasst:

"Metronidazol und seine Ester".

5. Die Position

"Orlistat

wird wie folgt gefasst:

"Orlistat

6. Die Position "Tylvalosin (Acetylisovaleryltylosin)" wird wie folgt gefasst:

"Tylvalosin (Acetylisovaleryltylosin) und seine Ester".

7. Die folgenden Positionen werden jeweils alphabetisch in die bestehende Reihenfolge eingefügt:

"Asenapin",
"Benzocain

"Bilastin und seine Ester",

"Epoprostenol und seine Derivate",

"Fomocain

"Lidocain

"Myrtecain

"Oxybuprocain",

"Prilocain

"Procain

"Proxymetacain", "Quinisocain

"Regadenoson",

"Ticagrelor und seine Ester",

"Velaglucerase alfa",

"Vernakalant".

Artikel 2

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