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Regelwerk
Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der Apothekenbetriebsordnung, der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung

Vom 19. Dezember 2014
(BGBl. I Nr. 62 vom 29.12.2014 S. 2371)



Es verordnen

jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310):

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Mai 2014 (BGBl. I S. 598) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Absatz 1 wird Nummer 1 wie folgt gefasst:
(gültig ab 01.07.2015)

alt neu
1. Name, Berufsbezeichnung und Anschrift der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahn-ärztlichen Person (verschreibende Person), "1. Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibende Person) einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme,"

2. In § 3a Absatz 7 wird das Wort "vierteljährlich" durch das Wort "wöchentlich" ersetzt.

3. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) Die Position "Bone morphogenetic protein-2, recombinant human" wird gestrichen.

b) Die Position "Carbetocin - zur Anwendung bei Tieren -" wird wie folgt gefasst:

alt neu
Carbetocin
  • zur Anwendung bei Tieren -
"Carbetocin".

c) Die Position "Chinin - zur Anwendung bei Malaria -" wird wie folgt gefasst:

alt neu
Chinin
  • zur Anwendung bei Malaria -
"Chinin
  • zur Anwendung beim Menschen -".

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