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Regelwerk
Änderungstext

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Vom 16. Februar 2016
(BGBl. I Nr. 8 vom 23.02.2016 S. 237)



Es verordnen

Artikel 1

In der Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. März 2015 (BGBl. I S. 278) geändert worden ist, wird Anlage 1 wie folgt geändert:

1. Die Positionen "Choriongonadotropin (human alphasubunit protein moiety reduced)", "Choriongonadotropin (human betasubunit protein moiety reduced)" und "Dimethocain "werden gestrichen.

2. In der Position

"Eisen-Verbindungen

- zur parentalen Anwendung, ausgenommen zur Prophylaxe der Eisenmangelanämie bei Saugferkeln, sofern dies als alleiniger Anwendungsbereich auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist -"

wird das Wort "parentalen" durch das Wort "parenteralen" ersetzt.

3. Die Position wird wie folgt gefasst:

alt neu
"Ivermectin - zur Anwendung bei Tieren -" "Ivermectin und seine Ester".

gültig ab 1. März 2018
4. Die Position

wird wie folgt gefasst:

alt neu
"Praziquantel

- ausgenommen zur Anwendung

a) bei Hunden und Katzen und

b) bei Zierfischen der Ordnungen Karpfenartige, Barschartige, Welsartige und Zahnkärpflinge mit einem Wirkstoffgehalt bis zu 20 g je Packung -"

"Praziquantel".

5. Die Position

wird wie folgt gefasst:

alt neu
"Racecadotril

- ausgenommen in festen Zubereitungen zur symptomatischen Behandlung von akutem Durchfall bei Erwachsenen über 18 Jahren in Konzentrationen von 100 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von bis zu 1000 mg je Packung für eine maximale Anwendungsdauer von drei Tagen, sofern in der Fachinformation und in der Packungsbeilage

a) unter den Kontraindikationen angegeben wird, dass Racecadotril nicht angewendet werden darf bei Durchfällen, die mit Fieber, blutigem oder schleimigem Stuhl einhergehen, da diese auf das Vorliegen invasiver Bakterien oder anderer schwerer Erkrankungen hinweisen oder die während oder nach der Einnahme von Antibiotika auftreten (pseudomembranöse Colitis), und

b) unter den Warnhinweisen angegeben wird, dass Racecadotril nur nach ärztlicher Verordnung angewendet werden sollte, wenn es sich bei dem Durchfall um einen akuten Schub einer Colitis ulcerosa handelt oder die Patienten unter einer Nieren- oder Leberinsuffizienz leiden -"

"Racecadotril

- ausgenommen in festen Zubereitungen zur symptomatischen Behandlung von akutem Durchfall für
eine maximale Anwendungsdauer von drei Tagen bei

  1. Erwachsenen über 18 Jahren in Konzentrationen von 100 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von bis zu 1000 mg je Packung,
  2. Kindern ab dem vollendeten 12. Lebensjahr gemeinsam mit oraler Rehydratation in Konzentrationen von 30 mg je abgeteilter Form zur Herstellung einer Suspension und in einer Gesamtmenge von bis zu 540 mg je Packung, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr beschränkt ist,

sofern in der Fachinformation und in der Packungsbeilage

  1. unter den Kontraindikationen angegeben wird, dass Racecadotril nicht angewendet werden darf bei Durchfällen, die mit Fieber, blutigem oder schleimigem Stuhl einhergehen, da diese auf das Vorliegen invasiver Bakterien oder anderer schwerer Erkrankungen hinweisen, oder die während oder nach der Einnahme von Antibiotika auftreten (pseudomembranöse Colitis), und
  2. unter den Warnhinweisen angegeben wird, dass Racecadotril nur nach ärztlicher Verordnung angewendet werden sollte, wenn es sich bei dem Durchfall um einen akuten Schub einer Colitis ulcerosa handelt oder die Patienten unter einer Nieren- oder Leberinsuffizienz leiden -".

6. Folgende Positionen werden jeweils alphabetisch in die bestehende Reihenfolge eingefügt:

"Afamelanotid",

"Afoxolaner

- zur Anwendung bei Tieren -",

"Albiglutid",

"Alfatradiol

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