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Änderungstext
Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung*)
Vom 21. Mai 2002
(BGBl. I Nr. 32 vom 29.05.2002 S. 1675)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Nr. 1 a und Nr. 5 Buchstabe a in Verbindung mit § 23 des Futtermittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2000 (BGBl. I S. 1358), von denen § 4 Abs. 1 durch Artikel 188 Nr. 1 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:
Artikel 1
Neufassung in 3/2005 veröffentlicht
Die Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 2000 (BGBl. I S. 1605, 12002 S. 1514), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 21. Januar 2002 (BGBl. I S. 437), wird wie folgt geändert:
1. § 23 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
(2) Abweichend von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c Satz 1 des Futtermittelgesetzes dürfen Einzelfuttermittel mit überhöhten Gehalten an unerwünschten Stoffen zur Weiterverarbeitung an Herstellerbetriebe nach § 28 Abs. 1 Nr. 3, die nach § 29 Abs. 1 anerkannt sind, und an Handelsbetriebe zur Weitergabe an solche Betriebe abgegeben werden. Dies gilt nicht für
jeweils bezogen auf Futtermittel mit 88 vom Hundert Trockensubstanz. |
"(2) Abweichend von § 4 Abs. 5 Satz 1 des Futtermittelgesetzes dürfen Einzelfuttermittel mit überhöhten Gehalten an unerwünschten Stoffen zur Weiterverarbeitung an Herstellerbetriebe nach § 28 Abs. 1 Nr. 3, die nach § 29 Abs. 1 anerkannt sind, und an Handelsbetriebe zur Weitergabe an solche Betriebe abgegeben werden. Dies gilt nicht für
1. Einzelfuttermittel, deren Gehalt an Aflatoxin B1 mehr als 0,2 Milligramm je Kilogramm beträgt, 2. Einzelfuttermittel mit einem Mindestgehalt an Phosphor von 8 vom Hundert, deren Gehalt an Cadmium je Hundertteil Phosphor mehr als 0,5 Milligramm oder deren Gehalt an Arsen mehr als 20 Milligramm je Kilogramm beträgt, und 3. Einzelfuttermittel, deren Gehalt an Dioxinen (Summe aus polychlorierten Dibenzo-para-dioxinen (PCDD) und polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF) die in Anlage 5 Spalte 3 angegebenen Höchstgehalte, berechnet nach dem in Anlage 5 Spalte 1 für die Bestimmung des Höchstgehaltes an Dioxinen vorgesehenen Verfahren, überschreitet, jeweils bezogen auf Futtermittel mit 88 vom Hundert Trockensubstanz." |
2. In Anlage 2a wird die Position "Unterstützung der Leberfunktion bei chronischer Leberinsuffizienz" wie folgt gefasst:
| alt | ||||||
| Unterstützung der Leberfunktion bei chronischer Leber- insuffizienz |
- hochwertiges Protein, mittlerer Proteingehalt, niedriger Fettgehalt, hoher Gehalt an es- sentiellen Fettsäuren, hoher Gehalt an leicht verdaulichen Kohlenhy- draten |
Hunde | essentielle Fettsäuren Natrium Kupfer (insgesamt) |
Einzelfutter- mittel als Proteinquelle, leicht verdauliche Kohlenhydrate (gegebenen- falls Angabe ihrer Bearbeitung) |
zunächst bis zu 6 Monaten | a) Angabe in der Gebrauchsanweisung: "Es wird empfohlen, vor der Verfütterung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen." |
| - hochwertiges Protein, mitt- lerer Protein- und Fettgehalt, hoher Gehalt an essentiellen Fettsäuren | Katzen | essentielle Fettsäuren Natrium Kupfer (insgesamt) |
Einzelfutter- mittel als Proteinquelle |
zunächst bis zu 6 Monaten | a) Angabe in der Gebrauchsanweisung:" Es wird empfohlen, vor der Verfütterung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen." | |
| - hochwertiges Protein, nied-riger Proteingehalt, leicht verdauliche Kohlenhydrate | Pferde ein- schließlich Ponys |
Methionin Cholin n-3-Fettsäuren (falls zugesetzt) |
Einzelfutter- mittel als Protein- und Faserquelle, leicht ver- dauliche Kohlenhy- drate (gege- benenfalls Angabe ihrer Bearbeitung) |
zunächst bis zu 6 Monaten | a) Angaben der Art der Verabreichung (z.B. viele kleine Rationen pro Tag) Angabe in der Gebrauchsanweisung: "Es wird empfohlen, vor der Verfütterung oder Verlängerung der Fütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen." | |
| neu 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
| "Unterstützung der Leberfunktion bei chronischer Leberinsuffizienz | Hochwertiges Protein, mittlerer Proteingehalt, hoher Gehalt an essentiellen Fettsäuren und hoher Gehalt an leicht verdaulichen Kohlenhydraten | Hunde | - Proteinquelle(n) - Gehalt an essentiellen Fettsäuren - Leicht verdauliche Kohlenhydrate (ggf. mit Angabe ihrer Behandlung) - Natrium - Kupfer (insgesamt) | Zunächst bis zu 6 Monaten | a) Hinweis in der Gebrauchsanweisung: "Wasser zur freien Aufnahme anbieten" b) Hinweis auf Verpackung, Behältnis, Etikett: "Es wird empfohlen, vor der Verwendung oder Verlängerung der Verfütterungsdauer den Rat eines Tierarztes einzuholen" |
(Stand: 02.07.2025)
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