Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände

Maßnahmen bei Feststellung positiver Rückstandsbefunde von Arzneimitteln
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1 Allgemeines

2 Verfahren nach Mitteilung eines positiven Rückstandsbefundes

2.1 Ansprechpartner in der Behörde

2.2 Meldebogen positiver Rückstandsbefund

2.3 Maßnahmen bei Tierarzneimittelrückständen unterhalb der zulässigen Höchstmengen

2.4 Maßnahmen bei Rückstandsbefunden zugelassener Arzneimittel

2.5 Maßnahmen beim Nachweis verbotener und nicht zugelassener Arzneimittelwirkstoffe

2.6 Zeitlicher Rahmen für Ursachenermittlung

2.7 Zusätzliche Untersuchungen von Proben (Verfolgsproben)

3 Rückverfolgung mit negativem Ergebnis/Amtshilfe

4 Rechtskonformes Verwaltungshandeln

5 Änderung von Vorschriften

6 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Anhang I Meldebogen "Positiver Rückstandsbefund"

Anhang Il Nachweis von Stoffen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 2377/90 nicht angewendet werden dürfen

Anhang IlI Nachweis von Stoffen, die nach der Richtlinie 96/221EG nicht angewendet werden dürfen

Anhang IV