Regelwerk, Lebensm.&Bedarfsgegenstände

BayWeinRAV
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Teil 1
Weinbaugebiet

§ 1 Weinbaugebiet Bayern

Teil 2
Pflanzgenehmigungen

§ 2 Vereinfachtes Verfahren bei Wiederbepflanzung

§ 3 Meldung von Flächen für den Hausgebrauch

Teil 3
Anbauregeln

§ 4 Branchenverbände und Organisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen

§ 5 Umstrukturierung und Umstellung

§ 6 Klassifizierung von Rebsorten

Teil 4
Rebenbewirtschaftung

§ 7 Entfernung von Edelreiswurzeln, Unterlagsreben und Rebstöcken

§ 8 Sicherheitsgürtel

§ 9 Anbau von wurzelechten Reben

Teil 5
Hektarertrag, Kontrolle

§ 10 Hektarertrag, Übermengen, Destillation, Selbstversorgung

§ 11 Abschreibeverfahren

§ 12 Änderungsmeldungen

Teil 6
Weinbereitung

§ 13 Handlese

Teil 7
Kontrolle von Weinen mit geschützter geografischer Angabe und Erzeugnissen mit der Angabe einer oder mehrerer Rebsorten oder der Angabe des Erntejahres

§ 14 Kontrollverfahren für Weine mit geschützter geografischer Angabe

§ 15 Betriebsnummer

§ 16 Meldepflichten

§ 17 Aufnahme in das Kontrollsystem, Anerkennung

Teil 8
Anforderungen an die Verwendung bestimmter Behältnisformen

§ 18 Bocksbeutelweine

Teil 9
Bezeichnungen

§ 19 Lagen und kleinere geografische Einheiten

§ 20 Bereiche

§ 21 Löschungen in der Weinbergsrolle

§ 22 Geografische Angaben

§ 23 Gütezeichen, Auszeichnungen

Teil 10
Buchführung

§ 24 Form der Buchführung

§ 25 Moderne Buchführung

§ 26 Analysenbuchführung

§ 27 Herbstbuch

Teil 11
Begleitpapiere

§ 28 Zusätzliche Angaben

§ 29 Begleitpapierkopien

Teil 12
Absatzförderung

§ 30 Abgabe für den Deutschen Weinfonds
(§ 44 des Weingesetzes)

Teil 13
Zuständigkeiten, Ordnungswidrigkeiten

§ 31 Zuständigkeiten

§ 32 Bußgeldvorschriften

§ 33 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 6 Abs. 1)

Teil A
Weitere zulässige Rebsorten

Teil B
Sorten, für die synonyme Sortenbezeichnungen bei der Etikettierung der Weine verwendet werden dürfen

Anlage 2 Geografische Bezeichnungen
(zu § 22)

Anlage 3 Herbstbuch
(zu § 27)