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Änderungstext
Bekanntmachung der Änderung bestimmter Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches
Vom 14. Juli 2026
(BAnz. AT 06.08.2026 B2)
Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 53. Plenarsitzung am 20. Mai 2026 die Änderung folgender Leitsätze beschlossen (Anlage):
- Leitsätze für Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus
Diese Änderung der Leitsätze wird hiermit nach § 15 Absatz 3 Satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253; 2022 I S. 28), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 29) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlicht.
Berlin, den 14. Juli 2026
xAnlage
Änderung der Leitsätze für Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus
Die Leitsätze für Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus vom 14. Januar 2021 (BAnz AT 22.03.2021 B2, GMBl 2021, S. 524), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 15. September 2025 (BAnz AT 20.10.2025 B5, GMBl 33/2025, S. 708 - 710) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:
Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:
Nummer 1.3.2 wird wie folgt geändert:
| alt | neu |
| Zutaten anderer Lebensmittel
Bei der Herstellung von Krebs- oder Weichtiererzeugnissen werden unter anderem verwendet:
Herstellungsverfahren sind so anzuwenden, wie sie in Leitsatznummer 2 dieser Leitsätze bei den entsprechenden Erzeugnissen beschrieben werden. |
" Zutaten anderer Lebensmittel
Bei der Herstellung von Krebs- oder Weichtiererzeugnissen werden unter anderem verwendet:
|
Die Fußnoten werden wie folgt geändert:
1. Fußnote 2 wird wie folgt geändert:
| alt | neu |
| § 10 der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2982). | " § 10 der Tierschutz-Schlachtverordnung vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2982), in der jeweils geltenden Fassung." |
2. Fußnote 7 wird wie folgt geändert:
| alt | neu |
| Leitsätze für Speisefette und Speiseöle, Leitsätze vom 2. Juli 2020 (BAnz AT 18.08.2020 B3, GMBl 2020 S. 530), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 14. März 2024 (BAnz AT 18.04.2024 B2, GMBl 2024 S. 392 - 394), in der jeweils geltenden Fassung. |
(Stand: 07.08.2026)
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