Regelwerk

Leitsätze für Tee, Kräuter- und Früchtetee sowie deren Extrakte und Zubereitungen: Textvergleich der Fassungen 2013 zu 2022

Fassung von 2013 Fassung von 2022
Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen
Vom 2. Dezember 1998
(BAnz. Nr. 66a vom 09.04.1999; GMBl. 1999 Nr. 11, S. 228; 08.11.2013 S. 1265 13; 17.06.2022 B4 aufgehoben)
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Zur Nachfolgeregelung:
Leitsätze für Tee, Kräuter- und Früchtetee sowie deren Extrakte und Zubereitungen Leitsätze für Tee, Kräuter- und Früchtetee sowie deren Extrakte und Zubereitungen
Vom 25. April 2022
(BAnz. AT 17.06.2022 B4)
Archiv: 1998
I. Allgemeine Beurteilungsmerkmale 1 Allgemeine Beurteilungsmerkmale
A. Begriffsbestimmungen 1.1 Begriffsbestimmungen
Tee sowie Kräuter- und Früchtetee im Sinne dieser Leitsätze ist das trockene Produkt sowie der Aufguss davon. Sofern nur das trockene Produkt oder nur der Aufguss gemeint ist, wird darauf ausdrücklich hingewiesen.
Verzehrt wird üblicherweise der Aufguss ohne die extrahierten Teeblätter oder Pflanzenteile. Bei einzelnen Spezialitäten, z.B. Matcha, werden die Pflanzenteile mitverzehrt.
Tee wird üblicherweise mit heißem Wasser über 60 °C zubereitet.
Tee, der explizit als für den Kaltaufguss geeignet gekennzeichnet ist, kann auch mit Wasser unter 60 °C zubereitet werden.
Kräuter- und Früchtetee wird üblicherweise mit sprudelnd kochendem Wasser zubereitet.
Kräuter- und Früchtetee, der explizit als für den Kaltaufguss geeignet gekennzeichnet ist, kann auch mit Wasser unter 75 °C zubereitet werden.
1.1.1 Tee
Tee stammt ausschließlich aus Blättern, Blattknospen und zarten Stielen des Teestrauches Camellia sinensis L. O. Kuntze aus der Familie der Teegewächse (Theaceen), die nach den üblichen Verfahren bearbeitet sind. Tee stammt ausschließlich aus Blättern, Blattknospen und/oder zarten Stielen des Teestrauchs Camellia sinensis (L.) O. Kuntze aus der Familie der Teegewächse (Theaceen) und wird üblicherweise für die Herstellung als Getränk verwendet und als solches verzehrt.
1.1.2 Aromatisierter Tee
Aromatisierter Tee ist Tee, dem zur Aromatisierung geruch- und/oder geschmackgebende Stoffe zugesetzt sind. Aromatisierter Tee ist Tee, dem zur Geruch- und/oder Geschmackgebung Aromen und/oder Pflanzenteile, die für Kräuter- und Früchtetees verwendet werden, z.B. Blüten und/oder Lebensmittelzutaten mit geruch- und/oder geschmackgebenden Eigenschaften, z.B. Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, zugesetzt werden. Zu aromatisierten Tees zählen auch Spezialitäten, die ein geruch- oder geschmackgebendes Verfahren durchlaufen haben, wie Rauchbehandlung (z.B. Lapsang Souchong) oder Dampfbehandlung (z.B. Milky Oolong).
1.1.3 Kräuter- und Früchtetee
Teeähnliche Erzeugnisse sind Pflanzenteile, die nicht vom Teestrauch stammen und die dazu bestimmt sind, in der Art wie Tee verwendet zu werden. Kräuter- und Früchtetee im Sinne dieser Leitsätze sind teeähnliche Erzeugnisse aus Pflanzen oder Pflanzenteilen, die nicht vom Teestrauch stammen und die dazu bestimmt sind, in der Art wie Tee verwendet zu werden.
Hierzu zählen u. a. auch Gewürztee und Gemüsetee.
Teeähnliche Erzeugnisse sind auch Mischungen von teeähnlichen Erzeugnissen mit Tee, die nicht unter den Begriff "aromatisierter Tee" fallen. Als Kräuter- und Früchtetee gelten auch Mischungen von Kräuter- und Früchtetees mit Tee, sofern diese Mischungen nicht unter den Begriff "aromatisierter Tee" fallen.
1.1.4 Aromatisierter Kräuter- und Früchtetee

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