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Änderungstext
Erste Verordnung
zur Änderung der Verordnung zur fleischhygiene-rechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE
Vom 25. Januar 2001
(BGBl. I 2001 S. 164)
Auf Grund des § 5 Nr. 1 und 4 in Verbindung mit § 22e Abs. 1 des Fleischhygienegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1993 (BGBl. I S. 1189), auch in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127) verordnet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:
Artikel l
In § 1 Abs. 1 der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von geschlachteten Rindern auf BSE vom 1. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1659) wird die Angabe "30 Monaten" durch die Angabe "24 Monaten" ersetzt.
Artikel 2
(Stand: 20.01.2025)
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