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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften über den ökologischen Landbau

Vom 26. Juli 2023
(BGBl. I Nr. 206 vom 02.08.2023)



Zu den Beratungsabläufen mit Erläuterungen / Begründungen im DIP

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund

Artikel 1
ÖLG-DV - Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung
Verordnung zur Durchführung des Öko-Landbaugesetzes

- wie eingefügt -

Artikel 2
ÖLVermehrAnzV - Öko-Landbau-Vermehrungsflächen-Anzeigeverordnung
Verordnung über die Anzeige von Vermehrungsflächen im ökologischen Landbau

- wie eingefügt -

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die ÖLG-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung vom 7. Mai 2012 (BGBl. I S. 1044), die durch Artikel 144 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, außer Kraft.

ENDE

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(Stand: 08.08.2023)

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