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Zuständigkeiten für die Ausführung des Medizinproduktegesetzes
sowie darauf gestützter Verordnungen
- Sachsen-Anhalt -
Vom 5. März 2007
(MBl. Nr. 15 vom 02.04.2007 S. 364; 13.02.2012 S. 98)
Bezug:
Gem. RdErl. des MS und MW vom 20.02.2003 (MBl LSa S. 134)
Zuständigkeiten nach dem Medizinproduktegesetz | Anlage 1 |
lfd. Nr. | Vorschrift | Maßnahme | zuständige Behörde * |
1 | § 12 Abs. 1 | Anforderung einer Liste der Sonderanfertigungen | LAV |
2 | § 13 Abs. 2 | Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Hersteller und Benannter Stelle bei Klassifizierungen | LAV |
3 | § 13 Abs. 3 | Ersuchen an die zuständige Bundesoberbehörde zur Abgabe einer Stellungnahme bei Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Klassifizierung und Abgrenzung von Medizinprodukten | MS |
4 | § 15 Abs. 1, 2 und 5 | Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Benennung und Überwachung von Stellen und Prüflaboratorien | MS |
5 | § 16 Abs. 1, 2 und 4 | Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Akkreditierung und Benennung von Stellen | MS |
6 | § 18 Abs. 3 und 4 | Wahrnehmung von Unterrichtungspflichten | MS |
7 | § 20 Abs. 1 Nr. 2 | Einsichtnahme in Gesundheitsdaten | LAV |
8 | § 20 Abs. 6 | Entgegennahme von Anzeigen klinischer Prüfungen | LAV |
9 | § 20 Abs. 7 | Entscheidung über klinische Prüfungen. | LAV |
10 | § 24 Abs. 2 | Entgegennahme von Anzeigen von Leistungsbewertungsprüfungen | LAV |
11 | § 25 Abs. 1 bis 4 | Entgegennahme von Anzeigen | LAV |
12 | § 25 Abs. 5 | Übermittlung von Daten an das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) | LAV |
13 | § 26 Abs. 1 | a) Überwachung von Betrieben und Einrichtungen, | LAV |
b) Überwachung klinischer Prüfungen oder Leistungsbewertungsprüfungen | LAV | ||
14 | § 26 Abs. 2 | Durchführung notwendiger Maßnahmen | LAV |
(Stand: 06.07.2018)
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