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Hinweise zur Konkretisierung qualitätsgesicherter Haltungsverfahren in der Schweinemast, die nachweislich dem Tierwohl dienen, im Vollzug der Nummer 5.4.7.1 der Ta Luft
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI)
Vom 15.03.2024
Stand 23.11.2023
(Quelle: www.lai-immissionsschutz.de am 26.04.2024)
Fachlich erarbeitet durch die AMK/UMK-Adhoc-Expertengruppe "Immissionsschutz und Tierwohl"
UMK-Umlaufbeschluss 10/2024
1 Einleitung
1.1 Anlass, Zweck und Aufbau der Vollzugshinweise
In der novellierten Ta Luft, die Ende 2021 in Kraft getreten ist, werden auch bauliche und betriebliche Anforderungen an Verfahren der Intensivtierhaltung gestellt. Die Ta Luft sieht dabei vor, dass Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen, selbst dann eingesetzt werden können, wenn sie zu Emissionen führen, die höher sind als die durch die geforderten Minderungsmaßnahmen mit Abluftreinigung und anderen verfahrenstechnischen Maßnahmen maximal erreichbaren Werte. Für die Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigung und Überwachung von Tierhaltungsanlagen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, besteht der Bedarf einer praxisgerechten Konkretisierung der unbestimmten Rechtsbegriffe "qualitätsgesichertes Haltungsverfahren, das nachweislich dem Tierwohl dient" sowie des in der Ta Luft gesondert hervorgehobenen Begriffs "tiergerechter Außenklimastall". Aus dem Regelungskontext der Ta Luft erschließt sich, dass solche Haltungseinrichtungen zwei grundsätzliche Anforderungen erfüllen müssen:
Der Stand von Wissenschaft und Technik unterstreicht dabei, dass in aller Regel im Hinblick auf das Tierwohl besonders optimierte Haltungseinrichtungen bei entsprechender Ausführung auch zu einem optimierten Emissionsverhalten führen. Bei Schweinen ist dies beispielsweise auf deren arteigenes Verhalten zurückzuführen, verschiedene Funktionsbereiche im Stall anzulegen, soweit ihnen entsprechende Rahmenbedingungen hierfür geboten werden; ist die Funktionsdifferenzierung umfassend ausgeprägt, so führt dies zu einer deutlichen Verkleinerung der emittierenden Fläche und damit der Emissionen insgesamt.
Die erforderliche Konkretisierung bedarf daher einer umfassenden Expertise sowohl aus dem Bereich Tierhaltung/Tierwohl wie auch aus dem Bereich Emissionsminderung/Immissionsschutz. Um ein deutschlandweit einheitliches Vorgehen bei der Genehmigung dieser Tierhaltungsverfahren zu gewährleisten, wurde daher auf Bitten der Agrar- und Umweltministerkonferenz 2018 die Bund/Länder-Adhoc-Expertengruppe "Immissionsschutz und Tierwohl" eingerichtet. Sie besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder, die zu gleichen Teilen von den Landwirtschafts- und Umweltressorts benannt worden sind, sowie aus berufenen Expertinnen und Experten für Tierhaltung und Emissionsminderung. Die Adhoc AG ist mit der Erarbeitung konkretisierender und vollzugsfähiger Kriterien beauftragt. Die Expertengruppe hat unter hohem persönlichen Einsatz den entsprechenden Erkenntnisstand zum tiergerechten Außenklimastall in der Schweinehaltung in einer bisher nicht veröffentlichten Vollzugshilfe zusammengefasst, die seit 2021 den Immissionsschutzbehörden zur Anwendung empfohlen ist.
Bereits die Entschließung des Bundesrates zur Neufassung der Ta Luft (BR-Beschlussdrucksache 314/21(B)) hebt hervor, dass von den Ländern zusätzlich auch eine Harmonisierung der Kriterien zur Beschreibung der Haltungsverfahren gewünscht wird. Dies vor allem vor dem Hintergrund einer damals geplanten verpflichtenden gesetzlichen Tierhaltungskennzeichnung. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ( TierHaltKennzG) vom 17. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 220) legt nun erstmals eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung - zunächst für frisches Fleisch, das von Mastschweinen gewonnen wurde - fest. Grundsätzlich soll jede Haltungseinrichtung (im maßgeblichen Haltungsabschnitt) einer der fünf beschriebenen Haltungsformen zugeordnet werden können. Wesentliche Kriterien zur Differenzierung der Haltungsformen sind das für die Tiere nutzbare Platzangebot sowie die Wahrnehmbarkeit von Außenklimareizen und der Zugang zu einem Auslauf. Eine Wertung im Hinblick auf das Tierwohl wird dabei nicht vorgenommen.
Die Agrar- und Umweltministerkonferenzen stellten im Mai 2023 fest, dass damit wesentliche Anknüpfungspunkte zur rechtssicheren Auslegung der "qualitätsgesicherten Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen / tiergerechte Außenklimaställe" i. S. d. Ta Luft
(Stand: 10.10.2024)
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