Regelwerk, Immissionsschutz

Ta Luft21
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1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen und Einheiten im Messwesen
2.1 Immissionen
2.2 Immissionskenngrößen, Beurteilungspunkte, Aufpunkte
2.3 Immissionswerte
2.4 Abgasvolumen und Abgasvolumenstrom
2.5 Emissionen
2.6 Emissionsgrad und Emissionsminderungsgrad
2.7 Emissionswerte und Emissionsbegrenzungen
2.8 Einheiten und Abkürzungen
2.9 Rundung
2.10 Altanlagen
2.11 Zugänglichkeit der Normen
2.12 Schornstein
2.13 Wohnbebauung
2.14 Weitere Begriffsbestimmungen
3 Rechtliche Grundsätze für Genehmigung, Vorbescheid und Zulassung des vorzeitigen Beginns
3.1 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb neuer Anlagen
3.2 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Teilgenehmigung (§ 8 BImSchG) oder eines Vorbescheids (§ 9 BImSchG)
3.3 Prüfung der Anträge auf Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 8a BImSchG)
3.4 Prüfung der Genehmigungsbedürftigkeit einer Änderung (§ 15 Absatz 2 BImSchG)
3.5 Prüfung der Anträge auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung
3.5.1 Begriff der Änderung
3.5.2 Angeordnete Änderung
3.5.3 Prüfungsumfang
3.5.4 Verbesserungsmaßnahmen
4 Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
4.1 Prüfung der Schutzpflicht
4.2 Schutz der menschlichen Gesundheit
4.2.1 Immissionswerte
Tabelle 1: Immissionswerte für Stoffe zum Schutz der menschlichen Gesundheit
4.2.2 Genehmigung bei Überschreiten der Immissionswerte
4.2.3 Genehmigung bei künftiger Einhaltung der Immissionswerte
4.3 Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen
4.3.1 Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen durch Staubniederschlag
4.3.1.1 Immissionswert für Staubniederschlag
Tabelle 2: Immissionswert für Staubniederschlag zum Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen
4.3.1.2 Genehmigung bei Überschreiten des Immissionswertes
4.3.2 Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Geruchsimmissionen
4.4 Schutz vor erheblichen Nachteilen, insbesondere Schutz der Vegetation und von Ökosystemen
4.4.1 Immissionswerte für Schwefeldioxid und Stickstoffoxide
Tabelle 3: Immissionswerte für Schwefeldioxid und Stickstoffoxide zum Schutz von Ökosystemen und der Vegetation
4.4.2 Immissionswert für Fluorwasserstoff; Ammoniak
Tabelle 4: Immissionswert für Fluorwasserstoff zum Schutz vor erheblichen Nachteilen
4.4.3 Genehmigung bei Überschreitung der Immissionswerte
Tabelle 5: Irrelevante Zusatzbelastungswerte für Immissionswerte zum Schutz vor erheblichen Nachteilen
4.5 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schadstoffdepositionen
4.5.1 Immissionswerte für Schadstoffdepositionen
Tabelle 6: Immissionswerte für Schadstoffdepositionen
4.5.2 Genehmigung bei Überschreitung der Immissionswerte für Schadstoffdepositionen oder der Prüf und Maßnahmenwerte
4.5.3 Sonderfälle bei Überschreitung von Prüf und Maßnahmenwerten
4.6 Ermittlung der Immissionskenngrößen
4.6.1 Allgemeines
4.6.1.1 Ermittlung im Genehmigungsverfahren
Tabelle 7: Bagatellmassenströme
4.6.1.2 Ermittlung im Überwachungsverfahren
4.6.2 Ermittlung der Vorbelastung
4.6.2.1 Kriterien für die Notwendigkeit der Ermittlung der Vorbelastung
4.6.2.2 Messplanung
4.6.2.3 Messhöhe
4.6.2.4 Messzeitraum
4.6.2.5 Beurteilungsgebiet
4.6.2.6 Festlegung der Beurteilungspunkte
4.6.2.7 Messverfahren
4.6.2.8 Messhäufigkeit
4.6.2.9 Messwerte
4.6.2.10 Orientierende Messungen
4.6.3 Kenngrößen für die Vorbelastung
4.6.3.1 Allgemeines
4.6.3.2 Ermittlung der Kenngrößen für die Vorbelastung
4.6.3.3 Auswertung der Messungen
4.6.4 Kenngrößen für die Zusatzbelastung und die Gesamtzusatzbelastung
4.6.4.1 Allgemeines
4.6.4.2 Ermittlung der Kenngrößen für die Zusatzbelastung und Gesamtzusatzbelastung
4.7 Einhaltung der Immissionswerte
4.7.1 Immissions-Jahreswert
4.7.2 Immissions-Tageswert
4.7.3 Immissions-Stundenwert
4.8 Prüfung, soweit Immissionswerte nicht festgelegt sind, und in Sonderfällen
Tabelle 8: Depositionswerte als Anhaltspunkte im Rahmen der Sonderfallprüfung
5 Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
5.1 Allgemeines
5.1.1 Inhalt und Bedeutung
5.1.2 Berücksichtigung der Anforderungen im Genehmigungsverfahren
5.1.3 Grundsätzliche Anforderungen zur integrierten Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen
5.2 Allgemeine Anforderungen zur Emissionsbegrenzung
5.2.1 Gesamtstaub
5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe
5.2.3 Staubförmige Emissionen bei Umschlag, Lagerung oder Bearbeitung von festen Stoffen
5.2.3.1 Allgemeines
5.2.3.2 Be- oder Entladung
5.2.3.3 Förderung oder Transport
5.2.3.4 Bearbeitung oder Aufbereitung
5.2.3.5 Lagerung
5.2.3.5.1 Geschlossene Lagerung
5.2.3.5.2 Freilagerung
5.2.3.6 Besondere Inhaltsstoffe
5.2.4 Gasförmige anorganische Stoffe
5.2.5 Organische Stoffe
5.2.6 Gasförmige Emissionen beim Verarbeiten, Fördern, Umfüllen oder Lagern von flüssigen Stoffen
5.2.6.1 Pumpen und Rührwerke
5.2.6.2 Verdichter
5.2.6.3 Flanschverbindungen
5.2.6.4 Absperr- oder Regelorgane
5.2.6.5 Probenahmestellen
5.2.6.6 Umfüllung
5.2.6.7 Lagerung
5.2.7 Karzinogene, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe sowie schwer abbaubare, leicht anreicherbare und hochtoxische organische Stoffe
5.2.7.1 Karzinogene, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe
5.2.7.1.1 Karzinogene Stoffe
5.2.7.2 Schwer abbaubare, leicht anreicherbare und hochtoxische organische Stoffe
5.2.8 Geruchsstoffe
5.2.9 Bioaerosole
5.2.10 Bodenbelastende Stoffe
5.2.11 Energie
5.2.11.1 Allgemeines
5.2.11.2 Maßnahmen zur Energieeinsparung, einschließlich elektrischer Energie, und zur effizienten Energienutzung
5.3 Messung und Überwachung der Emissionen
5.3.1 Messplätze
5.3.2 Einzelmessungen
5.3.2.1 Erstmalige und wiederkehrende Messungen
5.3.2.2 Messplanung
5.3.2.3 Auswahl von Messverfahren
5.3.2.4 Auswertung und Beurteilung der Messergebnisse
5.3.2.5 Messungen von Geruchsstoffen
5.3.3 Kontinuierliche Messungen
5.3.3.1 Messprogramm
5.3.3.2 Massenstromschwellen für die kontinuierliche Überwachung
5.3.3.3 Bezugsgrößen
5.3.3.4 Auswahl von Einrichtungen zur Feststellung der Emissionen
5.3.3.5 Auswertung und Beurteilung der Messergebnisse
5.3.3.6 Kalibrierung und Funktionsprüfung der Einrichtungen zur kontinuierlichen Feststellung der Emissionen
5.3.4 Fortlaufende Ermittlung besonderer Stoffe
5.3.5 Gleichwertigkeit zu VDI-Richtlinien
5.4 Besondere Regelungen für bestimmte Anlagenarten
5.4.1 Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
5.4.1.2 Anlagen der Nummer 1.2:
Feuerungsanlagen
5.4.1.2.1 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von Kohle, Koks einschließlich Petrolkoks, Kohlebriketts, Torfbriketts, Brenntorf, naturbelassenem Holz sowie in der eigenen Produktionsanlage anfallendem gestrichenem, lackiertem oder beschichtetem Holz oder Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtem Holz sowie daraus anfallenden Resten, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten, emulgiertem Naturbitumen, Heizölen, ausgenommen Heizöl EL mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW
5.4.1.2.1a Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von emulgiertem Naturbitumen und Heizölen, ausgenommen Heizöl EL
5.4.1.2a Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW
5.4.1.2b Feuerungsanlagen von Trocknungsanlagen
5.4.1.2.1b Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von Kohle, Koks einschließlich Petrolkoks, Kohlebriketts, Torfbriketts, Brenntorf, naturbelassenem Holz sowie in der eigenen Produktionsanlage anfallendem gestrichenem, lackiertem oder beschichtetem Holz oder Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtem Holz sowie daraus anfallenden Resten, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten
5.4.1.2.2 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen, insbesondere Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Raffineriegas, Synthesegas, Erdölgas aus der Tertiärförderung von Erdöl, Klärgas, Biogas, mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW
5.4.1.2.3 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von Heizöl EL, Dieselkraftstoff, Methanol, Ethanol, naturbelassenen Pflanzenölen oder Pflanzenölmethylestern, naturbelassenem Erdgas, Flüssiggas, Gasen der öffentlichen Gasversorgung oder Wasserstoff mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW
5.4.1.2.3a Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von naturbelassenem Erdgas, Flüssiggas, Gasen der öffentlichen Gasversorgung oder Wasserstoff mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW
5.4.1.2.3b Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz von Heizöl EL, Dieselkraftstoff, Methanol, Ethanol, naturbelassenen Pflanzenölen oder Pflanzenölmethylestern mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW
5.4.1.2.4 Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz anderer als in Nummer 1.2.1 oder 1.2.3 genannter fester oder flüssiger Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW
5.4.1.2.4a Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz anderer als in Nummer 1.2.1 genannter fester Brennstoffe
5.4.1.2.4b Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas in Feuerungsanlagen durch den Einsatz anderer als in Nummer 1.2.1 oder 1.2.3 genannter flüssiger Brennstoffe
5.4.1.4.1.2/5.4.1.4.2.2 Anlagen der Nummer 1.4 sowie Gasturbinenanlagen der Nummer 1.2:
Gasturbinenanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 50 MW
5.4.1.9/10 Anlagen der Nummern 1.9 und 1.10:
Anlagen zum Mahlen oder Trocknen von Kohle
Anlagen zum Brikettieren von Braun- oder Steinkohle
5.4.1.11 Anlagen der Nummer 1.11:
Anlagen zur Trockendestillation von Steinkohle
(Kokereien)
5.4.1.15 Anlagen zur Erzeugung von Biogas, soweit nicht von Nummer 8.6.1 oder 8.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erfasst
5.4.1.16 Anlagen zur Aufbereitung von Biogas
5.4.1.16a Anlagen zur Aufbereitung von Biogas unter Abscheidung von Kohlendioxid
5.4.2 Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
5.4.2.1/2 Anlagen der Nummern 2.1 und 2.2:
Steinbrüche
Anlagen zum Brechen, Trocknen, Mahlen und Klassieren von natürlichem und künstlichem Gestein
5.4.2.3 Anlagen der Nummer 2.3:
Anlagen zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen
5.4.2.4.1/2 Anlagen der Nummern 2.4.1 und 2.4.2:
Anlagen zum Brennen von Kalkstein, Magnesit oder Dolomit
Anlagen zum Brennen von Bauxit, Gips, Kieselgur, Quarzit oder Ton zu Schamotte
5.4.2.7 Anlagen der Nummer 2.7:
Anlagen zum Blähen von Perlite oder Schiefer
5.4.2.8 Anlagen der Nummer 2.8:
Anlagen zur Herstellung von Glas, auch soweit es aus Altglas hergestellt wird, einschließlich Anlagen zur Herstellung von Glasfasern
5.4.2.8.1a/2a Anlagen der Nummer 2.8.1/2:
Anlagen zur Herstellung von Behälterglas
5.4.2.8.1b/2b Anlagen der Nummer 2.8.1/2:
Anlagen zur Herstellung von Flachglas
5.4.2.8.1c/2c Anlagen der Nummer 2.8.1/2:
Anlagen zur Herstellung von Endlosglasfasern
5.4.2.8.1d/2d Anlagen der Nummer 2.8.1/2:
Anlagen zur Herstellung von Wirtschaftsglas
5.4.2.8.1e/2e Anlagen der Nummer 2.8.1/2:
Anlagen zur Herstellung von Spezialglas
5.4.2.8.1f/2f Anlagen der Nummer 2.8.1/2:
Anlagen zur Herstellung von Glaswolle
5.4.2.8.1g/2g Anlagen der Nummer 2.8.1/2:
Anlagen zur Herstellung von Glasfritten
5.4.2.8.1h/2h Anlagen der Nummer 2.8.1/2:
Anlagen zur Herstellung von Wasserglas (Natriumsilikat)
5.4.2.10 Anlagen der Nummer 2.10:
Anlagen zum Brennen keramischer Erzeugnisse, einschließlich Anlagen zum Blähen von Ton
5.4.2.11 Anlagen der Nummer 2.11:
Anlagen zum Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich Anlagen zur Herstellung von Mineralfasern
5.4.2.15 Anlagen der Nummer 2.15:
Asphaltmischanlagen
5.4.3 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
5.4.3.1 Anlagen der Nummer 3.1:
Anlagen zum Rösten, Schmelzen oder Sintern von Erzen
5.4.3.1a Eisenerz-Sinteranlagen
5.4.3.1b Anlagen zum Rösten, Schmelzen oder Sintern von Nichteisen-Metallerzen
5.4.3.2 Anlagen der Nummer 3.2:
Anlagen zur Herstellung oder zum Erschmelzen von Roheisen oder Stahl
5.4.3.2.1 Integrierte Hüttenwerke
5.4.3.2.1a Hochofenbetriebe
5.4.3.2.1b Oxygenstahlwerke, einschließlich Stranggießen
5.4.3.2.2 Anlagen zur Herstellung oder zum Erschmelzen von Roheisen oder Stahl, einschließlich Stranggießen
5.4.3.2.2a Elektrostahlwerke, einschließlich Stranggießen
5.4.3.2.2b Elektro-Schlacke-Umschmelzanlagen
5.4.3.3 Anlagen der Nummer 3.3:
Anlagen zur Herstellung von Nichteisenrohmetallen
5.4.3.3a Anlagen zur Herstellung von Nichteisenrohmetallen, ausgenommen Aluminium und Ferrolegierungen
5.4.3.3b Anlagen zur Erzeugung von Ferrolegierungen nach elektrothermischen oder metallothermischen Verfahren
5.4.3.3c Anlagen zur Herstellung von Aluminium aus Erzen durch elektrolytische Verfahren mit vorgebrannten diskontinuierlichen Anoden
5.4.3.3d Anlagen zur Herstellung von Aluminium aus sekundären Rohstoffen
5.4.3.4 Anlagen der Nummer 3.4:
Anlagen zum Schmelzen, zum Legieren oder zur Raffination von Nichteisenmetallen
5.4.3.4.1a/2a Anlagen zum Schmelzen, zum Legieren oder zur Raffination von Nichteisenmetallen, ausgenommen Aluminium
5.4.3.4.1b/2b Schmelzanlagen für Aluminium
5.4.3.6 Anlagen der Nummer 3.6:
Anlagen zur Umformung von Metallen durch Walzen
5.4.3.6.1/3.6.4 Warmwalzanlagen für Stahl/Walzanlagen für Leichtmetalle
5.4.3.7/8 Anlagen der Nummern 3.7 und 3.8:
Gießereien
5.4.3.7 Eisen, Temper- und Stahlgießereien
5.4.3.8 Gießereien für Nichteisenmetalle
5.4.3.9 Anlagen der Nummer 3.9:
Anlagen zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten
5.4.3.9.1 Anlagen zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten mit Hilfe von schmelzflüssigen Bädern auf Metalloberflächen, in denen Flussmittel eingesetzt werden
5.4.3.10 Anlagen der Nummer 3.10:
Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metall- oder Kunstoffoberflächen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren sowie von Metalloberflächen durch Beizen oder Brennen unter Verwendung von Fluss oder Salpetersäure
5.4.3.16 Anlagen der Nummer 3.16:
Anlagen zur Herstellung von warmgefertigten nahtlosen oder geschweißten Rohren aus Stahl
5.4.3.21 Anlagen der Nummer 3.21:
Anlagen zur Herstellung von Bleiakkumulatoren
5.4.4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
5.4.4.1 Anlagen der Nummer 4.1:
Anlagen zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische, biochemische oder biologische Umwandlung
5.4.4.1.2 Anlagen zur Herstellung von sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen
5.4.4.1.2a Anlagen zur Cyclohexanoxidation
5.4.4.1.4 Anlagen zur Herstellung von stickstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen
5.4.4.1.4a Anlagen zur Herstellung von Acrylnitril
5.4.4.1.4b Anlagen zur Herstellung von Caprolactam
5.4.4.1.7 Anlagen zur Herstellung von metallorganischen Verbindungen
5.4.4.1.7a Anlagen zur Herstellung von Siloxanen
5.4.4.1.8
5.4.4.1.8a Herstellung von Kunstharzen
5.4.4.1.8b Anlagen zur Herstellung von Polyvinylchlorid (PVC)
5.4.4.1.8c Anlagen zur Herstellung von Viskoseprodukten
5.4.4.1.8d Anlagen zur Herstellung von Polyurethanschäumen, ausgenommen Anlagen nach Nummer 5.11
5.4.4.1.8e Anlagen zur Herstellung von Polyacrylnitrilfasern
5.4.4.1.8f Anlagen zur Herstellung von Polyethylen durch Hochdruckpolymerisation
5.4.4.1.10 Anlagen zur Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten sowie von Ausgangsstoffen für Farben und Anstrichmitteln
5.4.4.1.10a Anlagen zur Herstellung von organischen Farbstoffen und Pigmenten sowie von Ausgangsstoffen für Farben und Anstrichmitteln
5.4.4.1.10b Anlagen zur Herstellung von anorganischen Farbstoffen und Pigmenten sowie von Ausgangsstoffen für Farben und Anstrichmitteln
5.4.4.1.12 Anlagen zur Herstellung von Gasen, 5.4.4.1.14 Anlagen zur Herstellung von basen und 5.4.4.1.12a Anlagen zur Herstellung von Ammoniak
5.4.4.1.12b//5.4.4.1.14a Anlagen zur Herstellung von Chlor oder Alkalilauge
5.4.4.1.13 Anlagen zur Herstellung von Säuren
5.4.4.1.13a Anlagen zur Herstellung von Salpetersäure
5.4.4.1.13b Anlagen zur Herstellung von Schwefeldioxid, Schwefeltrioxid, Schwefelsäure und Oleum
5.4.4.1.13c Anlagen zur Herstellung von Phosphorsäure
5.4.4.1.15 Anlagen zur Herstellung von Salzen wie Ammoniumchlorid, Kaliumchlorat, Kaliumkarbonat, Natriumkarbonat, Perborat, Silbernitrat
5.4.4.1.15a Anlagen zur Herstellung von Natriumkarbonat
5.4.4.1.15b Anlagen zur Herstellung von Natriumsulfit
5.4.4.1.16 Anlagen zur Herstellung von Nichtmetallen, Metalloxiden und sonstigen anorganischen Verbindungen wie Kalziumkarbid, Silizium, Siliziumkarbid, anorganische Peroxide, Schwefel
5.4.4.1.16a Anlagen zur Herstellung von Schwefel
5.4.4.1.16b Anlagen zur Herstellung von pyrogener Kieselsäure
5.4.4.1.16c Anlagen zur Herstellung von Calciumcarbid
5.4.4.1.17 Anlagen zur Herstellung von phosphor-, stickstoff- oder kaliumhaltigen Düngemitteln (Einnährstoff oder Mehrnährstoffdünger) einschließlich Ammoniumnitrat und Harnstoff
5.4.4.1.18 Anlagen zur Herstellung von Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln oder Bioziden
5.4.4.1.18a Anlagen zur Herstellung von organischen Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln oder Bioziden
5.4.4.1.18b Anlagen zur Herstellung von anorganischen Pflanzenschutzmitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln oder Bioziden
5.4.4.1.19 Anlagen zur Herstellung von Arzneimitteln einschließlich Zwischenerzeugnissen
5.4.4.1.20 Anlagen zur Herstellung von Explosivstoffen
5.4.4.1.20a Anlagen zur Herstellung von organischen Explosivstoffen
5.4.4.1.20b Anlagen zur Herstellung von anorganischen Explosivstoffen
5.4.4.1.22 Anlagen zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische, biochemische oder biologische Umwandlung im Verbund, bei denen sich mehrere Einheiten nebeneinander befinden und in funktioneller Hinsicht miteinander verbunden sind (integrierte chemische Anlagen)
5.4.4.1.22a Anlagen zur Herstellung von Ausgangsstoffen für Pflanzenschutzmittel und Biozide, zur Herstellung von Grundarzneimitteln oder von Explosivstoffen
5.4.4.2 Anlagen der Nummer 4.2:
Anlagen, in denen Pflanzenschutz oder Schädlingsbekämpfungsmittel, Biozide oder ihre Wirkstoffe gemahlen oder maschinell gemischt, abgepackt oder umgefüllt werden
5.4.4.4 Anlagen der Nummer 4.4:
Anlagen zur Destillation oder Raffination oder sonstigen Weiterverarbeitung von Erdöl oder Erdölerzeugnissen
5.4.4.6 Anlagen der Nummer 4.6:
Anlagen zur Herstellung von Ruß
5.4.4.6a Anlagen zur Herstellung von Industrieruß
5.4.4.7 Anlagen der Nummer 4.7
5.4.4.7a Anlagen zur Herstellung von Kohlenstoff (Hartbrandkohle) oder Elektrographit durch Brennen oder Graphitieren, ausgenommen Anlagen zur Herstellung von vorgebrannten Anoden für die Aluminiumschmelzflusselektrolyse
5.4.4.7b Anlagen zur Herstellung von vorgebrannten Anoden für die Aluminiumschmelzflusselektrolyse
5.4.4.10 Anlagen der Nummer 4.10:
Anlagen zur Herstellung von Anstrich oder Beschichtungsstoffen (Lasuren, Firnis, Lacke, Dispersionsfarben) oder Druckfarben
5.4.5 Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen
5.4.5.1 Anlagen der Nummer 5.1:
Anlagen zur Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlagen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln
5.4.5.2 Anlagen der Nummer 5.2:
Anlagen zum Beschichten, Imprägnieren, Kaschieren, Lackieren oder Tränken von Gegenständen, Glas- oder Mineralfasern oder bahnen- oder tafelförmigen Materialien einschließlich der zugehörigen Trocknungsanlagen mit Kunstharzen
5.4.5.2a Anlagen zum Beschichten, Imprägnieren, Kaschieren, Lackieren oder Tränken von Glas- oder Mineralfasern
5.4.5.2b Anlagen zum Beschichten, Imprägnieren, Kaschieren, Lackieren oder Tränken von Papieren, einschließlich dazugehöriger Trocknungsanlagen
5.4.5.4 Anlagen der Nummern 5.4:
Anlagen zum Tränken oder Überziehen von Stoffen oder Gegenständen mit Teer, Teeröl oder heißem Bitumen
5.4.5.7 Anlagen der Nummer 5.7:
Anlagen zur Verarbeitung von flüssigen ungesättigten Polyesterharzen mit Styrol-Zusatz oder flüssigen Epoxidharzen mit Aminen
5.4.5.8 Anlagen der Nummer 5.8:
Anlagen zur Herstellung von Gegenständen unter Verwendung von Amino- oder Phenoplasten, wie Furan-, Harnstoff-, Phenol- oder Xylolharzen mittels Wärmebehandlung
5.4.5.11 Anlagen der Nummer 5.11:
Anlagen zur Herstellung von Polyurethanformteilen, Bauteilen unter Verwendung von Polyurethan, Polyurethanblöcken in Kastenformen oder zum Ausschäumen von Hohlräumen mit Polyurethan
5.4.5.12 Anlagen der Nummer 5.12:
Anlagen zur Herstellung von PVC-Folien durch Kalandrieren unter Verwendung von Gemischen aus Kunststoffen und Zusatzstoffen
5.4.6 Holz, Zellstoff
5.4.6.1 Anlagen der Nummer 6.1:
Anlagen zur Gewinnung von Zellstoff aus Holz, Stroh oder ähnlichen Faserstoffen
A) Sulfatzellstoffproduktion
B) Sulfitzellstoffproduktion
5.4.6.2 Anlagen der Nummer 6.2:
Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton oder Pappe
5.4.6.3 Anlagen der Nummer 6.3:
Anlagen zur Herstellung von Holzspanplatten, Holzfaserplatten oder Holzfasermatten
5.4.6.4 Anlagen der Nummer 6.4:
Anlagen zur Herstellung von Holzpresslingen (zum Beispiel Holzpellets, Holzbriketts)
5.4.7 Nahrungs-, Genuss und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
5.4.7.1 Anlagen der Nummer 7.1:
Anlagen zum Halten oder zur Aufzucht von Nutztieren
Tabelle 9: Maximale Nährstoffausscheidungen von Schweinen
Tabelle 10: Maximale Nährstoffausscheidungen von Geflügel
5.4.7.2 Anlagen der Nummer 7.2:
Anlagen zum Schlachten von Tieren
5.4.7.3/4 Anlagen der Nummern 7.3 und 7.4:
5.4.7.3.1 Anlagen zur Erzeugung von Speisefetten aus tierischen Rohstoffen, ausgenommen bei Verarbeitung von ausschließlich Milch
5.4.7.3.2 Anlagen zum Schmelzen von tierischen Fetten
5.4.7.4.1 Anlagen zur Herstellung von Nahrungs- oder Futtermittelkonserven aus tierischen Rohstoffen, allein, ausgenommen bei Verarbeitung von ausschließlich Milch oder mit pflanzlichen Rohstoffen und
5.4.7.4.2. Anlagen zur Herstellung von Nahrungs- oder Futtermittelkonserven aus ausschließlich pflanzlichen Rohstoffen
5.4.7.5 Anlagen der Nummer 7.5:
Anlagen zum Räuchern von Fleisch oder Fischwaren
5.4.7.8-12 Anlagen der Nummern 7.8 bis 7.12:
5.4.7.8.1/2 Anlagen zur Herstellung von Gelatine, Hautleim, Lederleim oder Knochenleim,
5.4.7.9 Anlagen zur Herstellung von Futter oder Düngemitteln oder technischen Fetten aus den Schlachtnebenprodukten Knochen, Tierhaare, Federn, Hörner, Klauen oder Blut,
5.4.7.11 Anlagen zum Lagern unbehandelter Knochen,
5.4.7.12.1 Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen und
5.4.7.12.2. Anlagen, in denen Tierkörper, Tierkörperteile oder Abfälle tierischer Herkunft zum Einsatz in diesen Anlagen gesammelt oder gelagert werden
5.4.7.12.1.2a/5.4.7.12.1.3a Anlagen zur Verbrennung von Tierkörpern
5.4.7.14 Anlagen zum Gerben einschließlich Nachgerben von Tierhäuten oder Tierfellen
5.4.7.15 Anlagen der Nummer 7.15:
Kottrocknungsanlagen
5.4.7.21 Anlagen der Nummer 7.21:
Mühlen für Nahrungs- oder Futtermittel
5.4.7.22 Anlagen der Nummer 7.22:
Anlagen zur Herstellung von Hefe oder Stärkemehlen
5.4.7.22.1/2 Anlagen zur Herstellung von Hefe
5.4.7.23 Anlagen der Nummer 7.23:
Anlagen zur Herstellung oder Raffination von Ölen oder Fetten aus pflanzlichen Rohstoffen
5.4.7.24 Anlagen der Nummer 7.24:
Anlagen zur Herstellung oder Raffination von Zucker unter Verwendung von Zuckerrüben oder Rohrzucker
A) Indirekttrockner (Verdampfungstrockner) organische Stoffe
B) Hochtemperaturtrockner
C) Niedrigtemperaturtrockner
5.4.7.25 Anlagen der Nummer 7.25:
Anlagen zur Trocknung von Grünfutter
5.4.7.27 Brauereien
5.4.7.29/30 Anlagen der Nummern 7.29 und 7.30:
Anlagen zum Rösten oder Mahlen von Kaffee oder Abpacken von gemahlenem Kaffee
Anlagen zum Rösten von Kaffee-Ersatzprodukten, Getreide, Kakaobohnen oder Nüssen
5.4.8 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
5.4.8.1.3 Anlagen zum Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen
5.4.8.1.3a Hochtemperaturfackel
5.4.8.1.3b Verdeckt brennende Fackel
5.4.8.1.3c Hoch, Boden oder Feldfackel
5.4.8.3.1 Anlagen zur thermischen Aufbereitung von Stahlwerksstäuben für die Gewinnung von Metallen oder Metallverbindungen im Drehrohr oder in einer Wirbelschicht
5.4.8.3.1a Anlagen zur Herstellung von Wälzoxid im Wälzrohrprozess
5.4.8.4 Anlagen der Nummer 8.4:
Anlagen, in denen Stoffe aus in Haushaltungen anfallenden oder aus hausmüllähnlichen Abfällen durch Sortieren für den Wirtschaftskreislauf zurückgewonnen werden
5.4.8.5 Anlagen der Nummer 8.5:
Anlagen zur Erzeugung von Kompost aus organischen Abfällen
5.4.8.6 Anlagen der Nummer 8.6:
Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen
5.4.8.6.2 Anlagen zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen (Vergärung von Bioabfällen und Anlagen mit anaerober und aerober Betriebseinheit sowie Anlagen, die Bioabfälle in Kofermentation mitverarbeiten)
5.4.8.6.3 Anlagen zur anaeroben Vergärung von Gülle
5.4.8.9.1 Anlagen der Nummer 8.9.1
Anlagen zur Behandlung von nicht gefährlichen metallischen Abfällen in Schredderanlagen
5.4.8.10/11 Anlagen der Nummer 8.10 und 8.11:
Abfallbehandlungsanlagen,
5.4.8.10 Anlagen der Nummer 8.10:
Anlagen zur physikalisch-chemischen Behandlung von Abfällen,
5.4.8.11 Anlagen der Nummer 8.11:
Anlagen zur sonstigen Behandlung von Abfällen und
5.4.8.10a Anlagen zum Trocknen von Abfällen
5.4.8.10b Anlagen zum Trocknen von Klärschlamm
5.4.8.10c Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten oder -einrichtungen oder anderen Wärmeüberträgern, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), Kohlenwasserstoffe (KW) oder ammoniakhaltige Kältemittel enthalten
5.4.8.10d Anlagen zur Behandlung von Aluminiumsalzschlacken
5.4.8.11
5.4.8.11a Anlagen zur mechanischen Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen und ähnlich zusammengesetzten Abfällen
5.4.8.11b Anlagen zur sonstigen Behandlung von Abfällen
5.4.8.11c Anlagen zur Entsorgung von Kühlgeräten oder -einrichtungen oder anderen Wärmeüberträgern, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW), Kohlenwasserstoffe (KW) oder ammoniakhaltige Kältemittel enthalten
5.4.8.12-14 Anlagen der Nummer 8.12 bis 8.14:
Abfallläger
5.4.8.12 Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden
5.4.8.12.3 Anlagen der Nummer 8.12.3
Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Eisen oder Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks
5.4.8.13 Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Gülle oder Gärresten
5.4.8.14 Anlagen zum Lagern von Abfällen, auf die die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, über einen Zeitraum von jeweils mehr als einem Jahr
5.4.9 Lagerung, Be- und Entladung von Stoffen und Gemischen
5.4.9.2 Anlagen der Nummer 9.2:
Anlagen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
5.4.9.36 Anlagen der Nummer 9.36:
Anlagen zur Lagerung von Gülle oder Gärresten
5.4.10 Sonstiges
5.4.10.6/8 Anlagen der Nummer 10.6 und 10.8:
Anlagen zur Herstellung von Klebemitteln
Anlagen zur Herstellung von Bautenschutz, Reinigungs- oder Holzschutzmitteln
5.4.10.7 Anlagen der Nummer 10.7:
Anlagen zum Vulkanisieren von Natur oder Synthesekautschuk
5.4.10.15 Anlagen der Nummer 10.15:
Prüfstände
5.4.10.15.1 Prüfstände für oder mit Verbrennungsmotoren
5.4.10.15.1a Prüfstände mit Verbrennungsmotoren
5.4.10.15.1b Prüfstände für Verbrennungsmotoren
5.4.10.15.2 Anlagen der Nummer 10.15.2
Prüfstände für oder mit Gasturbinen oder Triebwerke mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt weniger als 50 MW
5.4.10.20 Anlagen der Nummer 10.20:
Anlagen zur Reinigung von Werkzeugen, Vorrichtungen oder sonstigen metallischen Gegenständen durch thermische Verfahren
5.4.10.21 Anlagen der Nummer 10.21:
Anlagen zur Innenreinigung von Eisenbahnkesselwagen, Straßentankfahrzeugen, Tankschiffen oder Tankcontainern sowie Anlagen zur automatischen Reinigung von Fässern, soweit die Behälter von organischen Stoffen gereinigt werden
5.4.10.21a Anlagen zur Innenreinigung von Eisenbahnkesselwagen, Straßentankfahrzeugen, Tankschiffen oder Tankcontainern
5.4.10.21b Anlagen zur automatischen Reinigung von Fässern oder vergleichbaren Behältern, zum Beispiel Tankpaletten einschließlich zugehöriger Aufarbeitungsanlagen
5.4.10.22.1 Anlagen der Nummer 10.22.1:
Anlagen zur Begasung, Sterilisation oder Entgasung
5.4.10.23 Anlagen der Nummer 10.23:
Anlagen zur Textilveredlung
5.4.10.23a Anlagen zur Textilveredlung
5.5 Ableitung von Abgasen
5.5.1 Allgemeines
5.5.2 Ableitung über Schornsteine
5.5.2.1 Allgemeines
5.5.2.2 Bestimmung der Schornsteinhöhe
5.5.2.3 Berücksichtigung von Bebauung und Bewuchs sowie unebenem Gelände
5.5.3 Altanlagen
6 Nachträgliche Anordnungen
6.1 Nachträgliche Anordnungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
6.1.1 Ermessenseinschränkung
6.1.2 Eingriffsvoraussetzung
6.1.3 Maßnahmen
6.1.4 Fristen
6.2 Nachträgliche Anordnungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen
6.2.1 Grundsatz
6.2.2 Unverzügliche Sanierung
6.2.3 Einräumung von Sanierungsfristen
6.2.3.1 Sanierungsfristen für Maßnahmen, deren Erfüllung lediglich organisatorische Änderungen oder einen geringen technischen Aufwand erfordert
6.2.3.2 Sanierungsfristen für Maßnahmen zur zeitgleichen Erfüllung der bisherigen und der neuen Anforderungen
6.2.3.3 Allgemeine Sanierungsfrist
6.2.3.4 Besondere Sanierungsfristen nach Nummer 5.4
6.2.4 Verzicht auf die Genehmigung
6.2.5 Kompensation
7 Aufhebung von Vorschriften
8 Übergangsregelung
9 Inkrafttreten
Anhang 1 Ermittlung des Mindestabstandes zu empfindlichen Pflanzen und Ökosystemen im Hinblick auf die Anforderungen der Nummer 4.8
Anhang 2 Ausbreitungsrechnung
1 Allgemeines
2 Festlegung der Emissionen
3 Ausbreitungsrechnung für Gase
Tabelle 12: Depositionsgeschwindigkeiten für Gase
Tabelle 13: Auswaschparameter für Gase (VDI 3782 Blatt 5, April 2006)
4 Ausbreitungsrechnung für Stäube
Tabelle 14: Depositionsparameter für Stäube
5 Ausbreitungsrechnung für Geruchsstoffe
6 Bodenrauigkeit
Tabelle 15: Mittlere Rauigkeitslänge in Abhängigkeit von den Landnutzungsklassen des Landbedeckungsmodells Deutschland (LBM-DE)
7 Abgasfahnenüberhöhung
8 Rechengebiet und Aufpunkte
9 Meteorologische Daten
9.1 Allgemeines
Tabelle 16: Eingangsgrößen für die meteorologischen Grenzschichtprofile
9.2 Windrichtung
9.3 Windgeschwindigkeit
9.4 Obukhov-Länge
Tabelle 17: Klassierung der Obukhov-Länge L in m
9.5 Mischungsschichthöhe
9.6 Verdrängungshöhe
9.7 Niederschlagsintensität
9.8 Lokale Kaltluft
10 Berücksichtigung der statistischen Unsicherheit
11 Berücksichtigung von Bebauung
12 Berücksichtigung von Geländeunebenheiten
13 Verwendung einer Häufigkeitsverteilung der stündlichen Ausbreitungssituationen
14 Ausbreitungsrechnung zur Bestimmung der Schornsteinhöhe
Anhang 3 Organische Stoffe der Klasse I nach Nummer 5.2.5
Tabelle 18: Organische Stoffe der Klasse I nach Nummer 5.2.5 der Ta Luft
Anhang 4 Äquivalenzfaktoren für Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle
Tabelle 19: Äquivalenzfaktoren für Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle
Anhang 5 VDI-Richtlinien und Normen zur Emissionsmesstechnik
Tabelle 20: VDI-Richtlinien und Normen zur Emissionsmesstechnik
Anhang 6 S-Werte
Tabelle 21: S-Werte
Anhang 7 Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen
1. Allgemeines
2. Anforderungen an die Begrenzung und Ableitung der Geruchsemissionen
2.1 Schornsteinhöhe
2.2 Bagatell-Geruchsstoffstrom
Abbildung 1: Bagatell-Geruchsstoffstromkurve
3. Beurteilungskriterien
3.1 Immissionswerte
Tabelle 22: Immissionswerte für verschiedene Nutzungsgebiete
3.2 Anwendung der Immissionswerte
3.3 Erheblichkeit der Immissionsbeiträge
4. Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission
4.1 Allgemeines
Tabelle 23: Methoden zur Ermittlung der Geruchsimmission
4.2 Ermittlung im Genehmigungsverfahren
4.3 Ermittlung im Überwachungsverfahren
4.4 Kenngröße für die Vorbelastung
4.4.1 Allgemeines
4.4.2 Beurteilungsgebiet
4.4.3 Beurteilungsfläche
4.4.4 Messhöhe
4.4.5 Messzeitraum
4.4.6 Messpunkte
4.4.7 Messverfahren und Messhäufigkeit
4.5 Kenngröße für die Zusatzbelastung und die Gesamtzusatzbelastung
4.6 Auswertung
Tabelle 24: Gewichtungsfaktoren f für die einzelnen Tierarten
5. Beurteilung im Einzelfall
Anhang 8 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Anhang 9 Stickstoffdeposition
Anhang 10 Dokumentation und Massenbilanzierung bei nährstoffreduzierter Mehrphasenfütterung bei Nutztieren
Anhang 11 Minderungstechniken im Stall zur Reduzierung von Ammoniakemissionen
Teil 1 Schweine·
1.) Mastschweine (28-120 kg Lebendmasse):
Tabelle 25: Minderungstechniken Mastschweine
2.) Zuchtsauen, Warte und Deckbereich:
Tabelle 26: Minderungstechniken Zuchtsauen (Warte- und Deckbereich)
3.) Zuchtsauen, Abferkelbereich und ferkelführend:
Tabelle 27: Minderungstechniken Zuchtsauen (Abferkelbereich - ferkelführend)
4.) Ferkel (bis 28 kg Lebendmasse):
Tabelle 28: Minderungstechniken Ferkel
Teil 2 Geflügel
Tabelle 29: Minderungstechniken Geflügel
Anhang 12 Abluftreinigungseinrichtung Tierhaltung