Regelwerk, Immissionsschutz, BImSchVen

12. BImSchV
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Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Teil
Vorschriften für Betriebsbereiche

Erster Abschnitt
Grundpflichten

§ 3 Allgemeine Betreiberpflichten

§ 4 Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen

§ 5 Anforderungen zur Begrenzung von Störfallauswirkungen

§ 6 Ergänzende Anforderungen

§ 7 Anzeige

§ 8 Konzept zur Verhinderung von Störfällen

§ 8a Information der Öffentlichkeit

Zweiter Abschnitt
Erweiterte Pflichten

§ 9 Sicherheitsbericht

§ 10 Alarm- und Gefahrenabwehrpläne

§ 11 Weitergehende Information der Öffentlichkeit

§ 12 Sonstige Pflichten

Dritter Abschnitt
Behördenpflichten

§ 13 Mitteilungspflicht gegenüber dem Betreiber

§ 14 (weggefallen)

§ 15 Domino-Effekt

§ 16 Überwachungssystem

§ 17 Überwachungsplan und Überwachungsprogramm

Vierter Abschnitt
Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

§ 18 Genehmigungsverfahren nach § 23b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Dritter Teil
Meldeverfahren, Schlussvorschriften

§ 19 Meldeverfahren

§ 20 Übergangsvorschriften

§ 21 Ordnungswidrigkeiten

Anhang I Mengenschwellen

Stoffliste

Anhang II Mindestangaben im Sicherheitsbericht

I. Informationen über das Managementsystem und die Betriebsorganisation im Hinblick auf die Verhinderung von Störfällen

II. Umfeld des Betriebsbereichs

III. Beschreibung der Anlagen des Betriebsbereichs

IV. Ermittlung und Analyse der Risiken von Störfällen und Mittel zur Verhinderung solcher Störfälle

V. Schutz- und Notfallmaßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen

Anhang III Sicherheitsmanagementsystem

Anhang IV Informationen in den Alarm- und Gefahrenabwehrplänen

Anhang V Information der Öffentlichkeit

Teil 1 Informationen zu Betriebsbereichen der unteren und der oberen Klasse

Teil 2 Weitergehende Informationen zu Betriebsbereichen der oberen Klasse

Anhang VI Meldungen

Teil 1 Kriterien

Teil 2 Inhalte

Anhang VII