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Bekanntmachung der Inzidenzrate für ischämische Herzkrankheiten nach § 5 Absatz 3b der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)
Vom 6. Dezember 2021
(BAnz. AT vom 20.12.2021 B5)
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage von § 5 Absatz 3b Satz 3 der Verordnung über die Lärmkartierung ( 34. BImSchV) gebe ich bekannt:
Die aktuelle Inzidenzrate ischämischer Herzkrankheiten in Deutschland ist 540 je 100.000 Einwohnende.
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ENDE |
(Stand: 27.06.2022)
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