Regelwerk |
Änderungstext
Änderung der Licht-Leitlinie
Vom 11. Januar 2007
(ABl. Nr. 5 vom 07.02.2007 S. 230)
Die Licht-Leitlinie vom 18. Januar 2001 (ABl. S. 138) wird wie folgt geändert:
1. Die Bezeichnung der Leitlinie wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Licht-Leitlinie - Leitlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen | "Licht-Leitlinie - Leitlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen". |
2. Nummer 8. (Geltungsdauer) wird wie folgt gefasst:
| alt | neu |
| Die Geltungsdauer dieser Leitlinie ist bis zum 31. Dezember 2006 befristet. | "Die Geltungsdauer dieser Leitlinie ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet." |
(Stand: 26.04.2021)
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