Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Licht-Leitlinie

Vom 11. Januar 2007
(ABl. Nr. 5 vom 07.02.2007 S. 230)


Die Licht-Leitlinie vom 18. Januar 2001 (ABl. S. 138) wird wie folgt geändert:

1. Die Bezeichnung der Leitlinie wird wie folgt gefasst:

alt neu
Licht-Leitlinie - Leitlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen  "Licht-Leitlinie - Leitlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen".

2. Nummer 8. (Geltungsdauer) wird wie folgt gefasst:

alt neu
Die Geltungsdauer dieser Leitlinie ist bis zum 31. Dezember 2006 befristet. "Die Geltungsdauer dieser Leitlinie ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet."

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