Regelwerk Immissionsschutz

Bekanntgabe von Meßstellen
- Bayern -

Vom 24.09.1998
(Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen)
Gl.-Nr.: 21291-U



Az.: 7/22-8712.0-1998/87

Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen gibt aufgrund

die Stellen bekannt, die mit Ermittlungen der Emissionen und Immissionen von luftverunreinigenden Stoffen, Geräuschen und Erschütterungen sowie mit der Kalibrierung und Prüfung der technischen Geräte und Einrichtungen beauftragt werden können.

Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 5. Februar 1998, AllMBl S. 117, ist zu gestatten, daß an Stelle einer in Bayern bekanntgegebenen Meßstelle auch eine in einem anderen Bundesland bekanntgegebene Stelle mit den einschlägigen Messungen beauftragt werden kann (vgl. Rand-Nr. 169). Diese Meßstellen werden in Bayern nicht eigens bekanntgemacht.

Eine Zusammenstellung aller in Deutschland bekanntgegebenen Meßstellen wird vom Landesumweltamt Brandenburg, Postfach 100765, 03007 Cottbus, Telefax 0355/8762-222, edvgestützt betreut.

Der Bekanntgabeumfang ist in der Anlage 1 aufgeschlüsselt. Die Stellen sind in der Anlage 2 in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 22. September 1997 (AllMBl S. 800, berichtigt AllMBl 1998 S. 85).

Die Bekanntgabe ist im Internet unter der Adresse

http://www.bayern.de/stmlu/bimschg/messtell.htm abrufbar. .

Aufschlüsselung  Anlage 1


  Kennung  Gruppe
I
II
III
IV
V
VI
- §§ 26, 28, BImSchG
- §§ 26, 28 der 13. BImSchV
- Nr. 3.2 Ta Luft
- § 12 Abs. 7 der 2. BImSchV
- § 10 der 17. BImSchV
- § 7 Abs. 3 der 27. BImSchV
Einbau- und Funktionsprüfung
sowie Kalibrierung kontinuierlich
arbeitender Meßgeräte


Ken-
nung
Bereich
  anorganische Gase
A Ermittlung der Emissionen
B Ermittlung der Immissionen
C Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Meßgeräte
  Staub, Staubinhaltsstoffe und an Staub adsorbierte chemische Verbindungen
D Ermittlung der Emissionen
Ermittlung von Immissionen
F Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Meßgeräte 
  besondere staubförmige Stoffe, insbesondere faserförmige Stäube
  Ermittlung der Emissionen
G1  Probenahme
G2  Analyse
G3 Analyse durch Fremdinstitut
  Ermittlung der Immissionen
H1 Probenahme
H2 Analyse
H3 Analyse durch Fremdinstitut
Ken-
nung
Bereich
  organische Verbindungen
I Ermittlung der Emissionen
K Ermittlung der Immissionen
L Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Meßgeräte
  hochtoxische organische Verbindungen in extrem geringen Konzentrationen (Dioxine und Furane)
  Ermittlung der Emissionen
M1 Probenahme
M2  Analyse
M3 Analyse durch Fremdinstitut 
Ermittlung der Immissionen 
N1 Probenahme
N2 Analyse
N3 Analyse durch Fremdinstitut 
  Gerüche
O Ermittlung der Emissionen
P Ermittlung der Immissionen
  Geräusche 
Q Ermittlung der Emissionen
R Ermittlung der Immissionen
  Erschütterungen 
S Ermittlung der Emissionen 
T Ermittlung der Immissionen


.

  Anlage 2

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