Regelwerk

Sachverständige Stellen nach § 5 Abs. 3 Satz 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG)
- Bayern -

Vom 17. November 2010
(AllMBl. Nr. 13 vom 28.12.2010 S. 409)



Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 20. November 2005 Az.: 721-U8729-2005/195-1

Für unabhängige Umweltgutachter oder Umweltgutachterorganisationen mit einer entsprechenden Zulassung nach dem Umweltauditgesetz und Personen, die entsprechend den Vorgaben des TEHG oder auf Grund des TEHG nach § 36 Abs. 1 der Gewerbeordnung öffentlich als Sachverständige bestellt worden sind, gilt die Bekanntmachung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 TEHG durch die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt (DEHSt), veröffentlicht auf deren Internetseite (www.dehst.de) unter "Sachverständige", auch als Bekanntmachung nach § 5 Abs. 3 Satz 3 TEHG für den Bereich des Freistaates Bayern.

Die Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.


ENDE

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