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Regelwerk

Änderungstext

Anordnung zur Änderung von Zuständigkeitsanordnungen aus Anlass der Neustrukturierung der Behörden 2020
- Hamburg -

Vom 6. Oktober 2020
(Amtl.Anz. Nr. 91 vom 20.10.2020 S. 2089)


Artikel 1
0-100-2

In Abschnitt IV der Anordnung zur Durchführung des Volksabstimmungsgesetzes und der Volksabstimmungsverordnung vom 19. Juli 2005 (Amtl. Anz. S. 1453), zuletzt geändert am 20. September 2011 (Amtl. Anz. S. 2157), wird die Bezeichnung "Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration" durch die Bezeichnung "Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration" ersetzt.

Artikel 2
0-1132-1 (Bund)

Auf Grund der §§ 9 Absatz 4 und 14 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (BGBl. III 1132-1), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1329), und des § 14 der Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen vom 6. Mai 1959 (BGBl. III 1133-2), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1329), wird bestimmt:

Die Anordnung zur Durchführung des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 20. Januar 1960 (Amtl. Anz. S. 85), zuletzt geändert am 20. September 2011 (Amtl. Anz. S. 2157), wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt I Absatz 2 wird die Bezeichnung "Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation" durch die Bezeichnung "Behörde für Wirtschaft und Innovation" ersetzt.

2. In Abschnitt II wird die Bezeichnung "Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration" durch die Bezeichnung "Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration" ersetzt.

Artikel 3
0-187-1 (Bund)

In den Abschnitten I und III der Anordnung zur Durchführung des IV. Genfer Abkommens zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 30. Juni 1967 (Amtl. Anz. S. 833), zuletzt geändert am 20. September 2011 (Amtl. Anz. S. 2157), wird jeweils die Bezeichnung "Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz" durch die Bezeichnung "Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration" ersetzt.

Artikel 4
0-187-2 (Bund)

In Abschnitt I Nummer 2 und Abschnitt III Nummer 2 der Anordnung über Zuständigkeiten bei der Beglaubigung von öffentlichen Urkunden für den Gebrauch im Ausland vom 17. September 1980 (Amtl. Anz. S. 1573), zuletzt geändert am 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697), wird jeweils die Bezeichnung "Justizbehörde" durch die Bezeichnung "Behörde für Justiz und Verbraucherschutz" ersetzt.

Artikel 5
0-187-3 (Bund)

In Abschnitt I Absatz 1 und Abschnitt V der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe gegenüber dem Ausland vom 26. April 1982 (Amtl. Anz. S. 765), zuletzt geändert am 23. Mai 2016 (Amtl. Anz. S. 1005), wird jeweils die Bezeichnung "Justizbehörde" durch die Bezeichnung "Behörde für Justiz und Verbraucherschutz" ersetzt.

Artikel 6
0-188-9-1 (Bund)

Die Anordnung über Zuständigkeiten nach dem Übereinkommen über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind vom 17. Januar 1978 (Amtl. Anz. S. 89, 139), zuletzt geändert am 20. September 2011 (Amtl. Anz. S. 2157), wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt I wird die Bezeichnung "Behörde für Inneres und Sport" durch die Bezeichnung "Behörde für Verkehr und Mobilitätswende" ersetzt.

2. In Abschnitt II Nummer 1 und Abschnitt III wird jeweils die Bezeichnung "Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz" durch die Bezeichnung "Behörde für Justiz und Verbraucherschutz" ersetzt.

Artikel 7
0-188-15 (Bund)

In Absatz 1 der Anordnung zur Durchführung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container vom 30. August 1977 (Amtl. Anz. S. 1329), zuletzt geändert am 20. September 2011 (Amtl. Anz. S. 2157, 2158), wird die Bezeichnung "Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz" durch die Bezeichnung "Behörde für Justiz und Verbraucherschutz" ersetzt.

Artikel 8
0-2001-1

In Abschnitt I der Anordnung zur Durchführung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 21. November 2006 (Amtl. Anz. S. 2813, 2814), zuletzt geändert am 8. Mai 2017 (Amtl. Anz. S. 781), wird die Bezeichnung "Finanzbehörde" durch die Bezeichnung "Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke" ersetzt.

Artikel 9
0-2010-3

In Abschnitt I der Anordnung zur Durchführung des Hamburgischen Gesetzes über die Durchführung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners vom 15. Dezember 2015 (Amtl. Anz. S. 2133) wird die Bezeichnung "Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration" durch die Bezeichnung "Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration" ersetzt.

Artikel 10
0-2012-1

Die Anordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei vom 9. Dezember 1991 (Amtl. Anz. S. 2493), zuletzt geändert am 25. Februar 2020 (Amtl. Anz. S. 253), wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt I Absatz 2 wird die Bezeichnung "Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz" durch die Bezeichnung "Behörde für Justiz und Verbraucherschutz" ersetzt.

2.

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