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Änderungstext
Aufhebung des Runderlasses "Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder"
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 14. März 2025
(MBl. Nr. 15 vom 27.03.2025 S. 516)
Der Runderlass ,,Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder" vom 9. November 2004 (MBI. NRW. S. 1202) wird aufgehoben.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung (28.03.2025) im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
ID: 250736
| ENDE |
(Stand: 15.04.2025)
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