Regelwerk

Bekanntmachung nach § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) - 9. BImSchV -
- Schleswig-Holstein -

Vom 26. November 2008
(ABl. Nr. 50 vom 08.12.2008 S. 1106)


Das Staatliche Umweltamt Kiel hat Herrn Carl-Friedrich Söhrmann in 24582 Groß Buchwald, Am Dorfplatz 5, mit Datum vom 26. November 2008 eine Änderungsgenehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG - in der Neufassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470), i.V.m. Nummer 7.1 Spalte 1 Buchstabe c des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470), zum Neubau eines Masthähnchenstalles mit 39.900 Plätzen (Erweiterung auf damit insgesamt 79.800 Plätze) erteilt.

Der Standort der Anlage befindet sich in 24582 Groß Buchwald, An der L 49, Gemarkung Groß Buchwald, Flur 3, Flurstück 4.

Genehmigungsgegenstand und -umfang:

Neubau eines Masthähnchenstalles mit 39.900 Plätzen (Erweiterung auf damit insgesamt 79.800 Plätze).

Nebenbestimmungen: (nicht abgedruckt)

Begründung:

(nicht abgedruckt)

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides liegt vom Tage nach der Bekanntmachung zwei Wochen vom 9. Dezember 2008 bis einschließlich 22. Dezember 2008

beim Staatlichen Umweltamt Kiel (Raum 3-12), Hopfenstraße 1d, 24114 Kiel, montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 1 5.00 Uhr, freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie gegebenenfalls nach Vereinbarung (Telefon (0431) 70 26-0);

sowie beim Amt Bordesholm in 24582 Bordesholm, Marktplatz, Telefon (04322) 6 95-0, montags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs - keine Öffnungszeiten -, donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, im Zimmer 25/26, während der Dienststunden

zur Einsicht aus. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegefrist (bis zum 21. Januar 2009) Widerspruch beim Staatlichen Umweltamt Kiel, Hopfenstraße 1d, 241 14 Kiel, eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Dienststelle zu erheben.

Der Bescheid gilt nach dem Ablauf der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, angefordert werden.

ENDE

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