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Regelwerk

Vollzugsleitfaden "Genehmigung und Überwachung von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch die Elektrolyse von Wasser ("Elektrolyseure")"
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI)

Stand 15.12.2025
(Quelle: www.lai-immssionsschutz.de)



Archiv: 2024

UMK-Umlaufbeschlüsse 58/2024
1. Aktualisierung | Stand 15.12.2025

1. Einleitung

Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch die Elektrolyse von Wasser (im Folgenden dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend als "Elektrolyseure" bezeichnet) sind ein wichtiger Baustein für die Wasserstoffwirtschaft. In jüngster Vergangenheit wurden daher verschiedene rechtliche Regelungen getroffen, um die erforderlichen Genehmigungsverfahren zu erleichtern. Aufbauend auf entsprechenden Leitfäden der Umweltministerien von Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein 1 greifen die vorliegenden LAI-Vollzugshinweise diese Neuregelungen auf und geben einen Überblick, nach welchen Verfahren Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff genehmigt werden, wie das Genehmigungsverfahren abläuft, welche Unterlagen dazu benötigt werden und welche Behörden am Genehmigungsverfahren beteiligt sind. Darüber hinaus werden die Anforderungen an Anlagensicherheit und Überwachung erläutert. Die Vollzugshinweise richten sich somit an Genehmigungsbehörden sowie an diejenigen, die eine Genehmigung zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff anstreben bzw. eine solche Anlage bereits betreiben.

Durch die Errichtung und den Betrieb von Anlagen wie Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff aus Wasser können schädliche Einwirkungen auf die Umwelt, zum Beispiel aufgrund von Lärmemissionen, Störfällen oder der Eigenschaften der verwendeten Stoffe sowie der Produkte Wasserstoff und Sauerstoff, auftreten. Um diese Beeinträchtigungen zu minimieren, hat der Gesetzgeber Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit, der Nachbarschaft, von Beschäftigten und Dritten erlassen. Das Immissionsschutzrecht sowie das Gefahrstoffrecht und das Betriebssicherheitsrecht sind hier heranzuziehen.

Durch Beantwortung von Vollzugsfragen aus der Praxis soll der bundeseinheitliche Vollzug der rechtlichen Vorgaben sowie eine rasche Abwicklung der Verfahren unterstützt werden.

Um das Spektrum des Genehmigungsverfahrens umfassend abzubilden, enthält der vorliegende Leitfaden auch Informationen zu angrenzenden Rechtsbereichen. Details müssen jeweils mit den zuständigen Fachbehörden abgestimmt werden.

Die erste Aktualisierung berücksichtigt auch Empfehlungen, die sich aus dem Praxischeck zur Genehmigung von Elektrolyseuren 2 ergeben haben.

2. Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure

2.1 Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

Anwendungsbereich und Abgrenzung

Elektrolyseure: Im Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG) und in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ( 4. BImSchV) ist geregelt, welche Anlagen nach dem BImSchG genehmigungsbedürftig sind. Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch die Elektrolyse von Wasser (Elektrolyseure) fallen - je nach Größe - unter die Nr. 10.26 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Ob die Anlagen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig sind und welches Verfahren durchzuführen ist, bestimmt sich nach der elektrischen Nennleistung bzw. der Produktionskapazität des Elektrolyseurs (vgl. Tabelle 1) 3:

Tabelle 1: Auszug aus Anhang 1 zur 4. BImSchV

Nr. Anlagenbeschreibung Verfahrensart Anlagen gemäß Art. 10 der RL 2010/75/EU
A b c d
10.26 Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch die Elektrolyse von Wasser mit
10.26.1 einer Produktionskapazität von 50 Tonnen Wasserstoff oder mehr je Tag, G E

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(Stand: 29.01.2026)

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