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Regelwerk

Durchführungsbestimmungen für Ringversuche von § 29b-Messstellen
(gasförmige Immissionskomponenten)

Stand: Juni 2025
(Quelle: www.lai-immissionsschutz.de)


Archiv: 2019

beschlossen per UMK/ACK-Umlaufbeschluss 71/2025 vom 06.12.2025

1. Allgemeines

1.1 Durchführungsziel und Grundlagen

Ziel der Ringversuche ist eine Qualitätssicherung von Messstellen, die nach § 29b BImSchG für die Ermittlung von Immissionen anorganischer und organischer Gase gemäß 41. BImSchV bekannt gegeben sind ( 41. BImSchV, § 16, Abs. 4, Nr. 7). Fachliche Grundlage für die Durchführungsbestimmungen sind die Empfehlungen von AQUILa (Netzwerk der nationalen europäischen Referenzlabore), die im Dokument N37 im Jahr 2024 festgelegt wurden. Die Anwendung von europaweiten Standards für die Ringversuche dient der Harmonisierung der europaweiten Qualitätssicherung.

1.2 Veranstalter

Veranstalter ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW im Auftrag der nach Landesrecht für die Bekanntgabe zuständigen Behörden der Bundesländer.

2. Durchführung

2.1 Häufigkeit, Ort und Dauer

Eine Aufforderung zur Teilnahme der für die entsprechenden Bereiche bekanntgegebenen Messstellen erfolgt, wie in der 41. BImSchV festgelegt, zweimal innerhalb des Bekanntgabezeitraums von fünf Jahren.

Ort des Ringversuches ist die Ringkanalanlage des LANUK NRW in Essen:

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen
Wallneyer Str. 6
45133 Essen
Tel.: 02361 305 - 0
E-Mail: Fachbereich43@lanuk.nrw.de

Fachlich verantwortlich für die Durchführung der Ringversuche ist der Fachbereich 43 des LANUK NRW.

Die Dauer des Ringversuches beträgt ca. 3 Tage; Einzelheiten wie z.B. der genaue Zeitplan werden mit der Teilnahmeaufforderung versandt.

2.2 Teilnahmeaufforderung und Termine

Die Aufforderung zur Teilnahme erfolgt auf Vorschlag des LANUK durch die nach Landesrecht zuständige Behörde, wobei die Auswahl auf der Basis der aktuellen Version Recherchesystem für Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa) erfolgt.

Dabei können dem LANUK auch andere Messstellen aus besonderem Anlass (z.B. Wiederholende oder Stellen, auf deren bevorzugte Prüfung die für die Bekanntgabe zuständigen Behörden Wert legen) genannt werden.

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können die Aufforderung zur Teilnahme an das LANUK delegieren.

Die Aufforderung zur Teilnahme erfolgt in der Regel 3 Monate, spätestens jedoch 2 Monate vor dem Ringversuchstermin. Die Teilnahme ist von der Messstelle auf einem beigefügten Antwortformular schriftlich oder elektronisch innerhalb der darin angegebenen Anmeldefrist zu bestätigen.

Da die Teilnahme am Ringversuch eine sehr hohe Priorität besitzt, wird eine Absage nur mit Entschuldigungsgründen akzeptiert, an die strengste Maßstäbe anzulegen sind. Absagen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der zuständigen Landesbehörde.

Eine fehlende Antwort auf eine Teilnahmeaufforderung wird als unentschuldigtes Fehlen gewertet.

3. Messungen

Pro Ringversuch werden die Komponenten Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Benzol angeboten. Optional ist die Teilnahme auch für die Komponenten Ozon und Kohlenmonoxid möglich. Als Messverfahren sind die von den Teilnehmenden in der Praxis benutzten Messverfahren anzuwenden. Bei Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Kohlenmonoxid und Ozon sind dies üblicherweise kontinuierlich registrierende Verfahren (Analysatoren). Es sind nur eignungsgeprüfte Messgeräte zugelassen.

Die Teilnehmenden haben alle Geräte und Verbrauchsmittel, die zur Anwendung des vollständigen Messverfahrens erforderlich sind, mitzubringen. Die bei Verwendung diskontinuierlicher Verfahren erforderliche analytische Aufarbeitung wird in der Regel in den Laboratorien der Messinstitute durchgeführt.

Weitere Einzelheiten, insbesondere der zeitliche Ablauf des Ringversuches und Angaben zur Dosierung der Angebotskomponenten (gemeinsam oder in Folge), sind der Aufforderung zur Teilnahme zu entnehmen.

3.1 Prüfgasangebote

Pro Komponente sollen fünf Konzentrationsstufen für die Pflichtangebote und mindestens drei Konzentrationsstufen für die optionalen Angebote angeboten werden. Die Konzentrationen bewegen sich dabei im Bereich folgender (nur als grober Anhaltspunkt zu verstehender) Angaben:

Tabelle 1: Konzentrationsstufen der Prüfgasangebote.

Konzentrationsstufe SO2 [µg/m3] NO2 [µg/m3] Benzol [µg/m3] CO [mg/m3] O3 [µg/m3]
1 350 200 20 15 180
2 125 100 7,5 10 100
3 75 50 5 7,5 50
4 50 20 3,5 4 75
5 20 10 1,7 2 25

3.2 Ermittlung und Angabe von Ergebnissen

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