Regelwerk, Immissionsschutz

TEHG
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Überwachung von Emissionen

§ 4 Emissionsgenehmigung

§ 5 Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht

§ 6 Überwachungsplan

Abschnitt 3
Berechtigungen und Zuteilung

§ 7 Berechtigungen

§ 8 Versteigerung von Berechtigungen

§ 9 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 10 (aufgehoben)

§ 11 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber

§ 12 (aufgehoben)

§ 13 (aufgehoben)

§ 14 Ausgabe von Berechtigungen

§ 15 Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

§ 16 Anerkennung von Emissionsberechtigungen

§ 17 Emissionshandelsregister

Abschnitt 4
Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr

§ 18 Überwachung, Berichterstattung und Prüfung

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 19 Zuständigkeiten

§ 20 Überwachung, Datenübermittlung

§ 21 Prüfstellen

§ 22 (aufgehoben)

§ 23 Elektronische Kommunikation

§ 24 Einheitliche Anlage

§ 25 Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers

§ 26 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 27 Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung

§ 28 Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 6
Sanktionen

§ 29 Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 30 Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 31 Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber

§ 32 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Übergangsregelungen

§ 33 Übergangsregelung zur Gebührenerhebung

§ 34 Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35 Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

§ 36 (aufgehoben)

Anhang 1 Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1 Grundsätze

Teil 2 Tätigkeiten

Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Teil 1 Fristen für die Vorlage eines Überwachungsplans

Teil 2 Anforderungen an die Ermittlung von Emissionen und an die Emissionsberichterstattung

Anhang 3 (aufgehoben)

Anhang 4 (aufgehoben)

Anhang 5