Regelwerk, Naturschutz,

VO über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin
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§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

§ 4 Durchführung der Berufsausbildung

§ 5 Zwischenprüfung

§ 6 Abschlussprüfung

§ 7 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B