Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Zweite Verordnung zur Änderung der Berliner Landesfischereiordnung
- Berlin -

Vom 27. Oktober 2025
(GVBl. Nr. 33 vom 20.11.2025 S. 551 EU)


Auf Grund des § 30 Absatz 1 Nummer 2 bis 6, 8 bis 13, 16, 17, 19, 20, 22 bis 24 sowie Absatz 2 Nummer 1 des Berliner Landesfischereigesetzes vom 19. Juni 1995 (GVBl. S. 358), das zuletzt durch Artikel 28 des Gesetzes vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160) geändert worden ist, verordnet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt:

Artikel 1

Die Berliner Landesfischereiordnung vom 12. Dezember 2001 (GVBl. S. 700), die zuletzt durch Verordnung vom 25. September 2012 (GVBl. S. 343) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 33 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 33 Registrierung der Angelkarten " § 33 Prüfung und Registrierung von Angelkarten"

b) Die Angabe zu § 40 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 40 Dienstabzeichen, Dienstausweis der Fischereiaufseher " § 40 Dienstausweis und Dienstabzeichen"

c) Nach der Angabe zu § 42 werden folgende Angaben angefügt:

alt neu
Anlage 1 zu § 8 Abs. 1
Mindestmaße und Schonzeiten gemäß § 8 Abs. 1

Anlage 2 zu § 8 Absatz 4
Fische ohne Mindestmaße und Schonzeiten gemäß § 8 Absatz 4

Anlage 3 zu § 32 Abs. 1
Muster des Vordrucks von Fischereierlaubnisverträgen gemäß § 32 Abs. 1

Anlage 4 zu § 34 Abs. 1
Muster der Liste über die Ausgabe der abgeschlossenen Fischereierlaubnisverträge gemäß § 34 Abs. 1

Anlage 5 zu § 40 Abs. 1 Muster des Dienstausweises gemäß § 40 Abs. 1

Anlage 6 zu § 40 Abs. 1 Muster des Dienstabzeichens gemäß § 40 Abs. 1

"Anlage 1 Schonzeiten und Mindestmaße gemäß § 8 Absatz 1

Anlage 2 Fische ohne Mindestmaße und Schonzeiten gemäß § 8 Absatz 4

Anlage 3 Muster des Vordrucks von Fischereierlaubnisverträgen gemäß § 32 Absatz 1

Anlage 4 Muster der Liste über die Ausgabe der abgeschlossenen Fischereierlaubnisverträge gemäß § 34 Absatz 1

Anlage 5 Muster des Dienstausweises gemäß § 40 Absatz 1

Anlage 6 Muster des Dienstabzeichens gemäß § 40 Absatz 1"

2. In § 4 Absatz 2 werden die Wörter "Der Betreiber von Aquakulturanlagen, in denen" durch die Wörter "Wer eine Aquakulturanlage betreibt, in der" ersetzt.

3. In § 5 Satz 1 werden die Wörter "und die" durch die Wörter ", Fischereipächterinnen und" ersetzt.

4. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden nach dem Wort "Fischereiausübungsberechtigten" die Wörter "und die Betreiberinnen" und vor den Wörtern "dem Amtstierarzt" die Wörter "der Amtstierärztin oder" eingefügt.

b) In Absatz 2 werden die Wörter "Der Fischereiausübungsberechtigte hat" durch die Wörter "Die Fischereiausübungsberechtigten haben" ersetzt und nach dem Wort "Verlangen" die Wörter "der Amtstierärztin oder" eingefügt.

5. In § 7 Absatz 1 wird das Wort "vom" durch die Wörter "von den" ersetzt.

6. In § 8a Absatz 5 werden vor dem Wort "Wiederverkäufer" die Wörter "Wiederverkäuferinnen oder" eingefügt.

7. Dem § 9 werden folgende Absätze 3 und 4 angefügt:

"(3) Das Fangen und Zurücksetzen von Fischen mit dem ausschließlichen Ziel, ihre Maße oder äußeren Merkmale zu dokumentieren, ist verboten. Die untere Fischereibehörde kann im Einzelfall zu fischereiwirtschaftlichen oder fischereiwissenschaftlichen Zwecken Ausnahmen zulassen.

(4) Nicht heimische Fische und gebietsfremde Arten dürfen nach dem Fang nicht in das Fanggewässer zurückgesetzt werden."

8. Dem § 10 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

"Satz 1 gilt nicht für Arten, für die eine Anlandungsverpflichtung nach § 5 besteht."

(Gültig ab 01.05.2026 siehe =>)
9.
§ 13 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

alt neu

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 24.11.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion