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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes und der Bayerischen Kompensationsverordnung
- Bayern -

Vom 23. Juni 2021
(GVBl. Nr. 12 vom 30.06.2021 S. 352)



Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1
Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes

Dem Art. 8 Abs. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes ( BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), das zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, wird folgender Satz 3 angefügt:

"Abweichend vom Bundesrecht gelten die Regelungen nach Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 sowie die auf dieser Grundlage erlassene Bayerische Kompensationsverordnung auch im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 8 BNatSchG und der darauf gestützten Bundeskompensationsverordnung."

§ 2
Änderung der Bayerischen Kompensationsverordnung

Die Bayerische Kompensationsverordnung ( BayKompV) vom 7. August 2013 (GVBl. S. 517, BayRS 791-1-4-U) wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden nach dem Wort "auf" die Wörter "alle in Bayern erfolgenden" eingefügt.

b) Folgender Satz 3 wird angefügt:

"Sie gilt auch für die Kompensation von Eingriffen im Anwendungsbereich des § 15 Abs. 8 BNatSchG und der darauf gestützten Bundeskompensationsverordnung."

§ 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 3. Juni 2020 in Kraft.

ID: 211416

ENDE

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(Stand: 05.07.2021)

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