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Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung
- Bayern -

Vom 30. September 2022
(BayMBl. Nr. 585 vom 19.10.2022; ber. Nr. 694)



Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Az. 62-U8680.11-2022/1-1

1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Vollzugshinweise zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung vom 14. Oktober 2015 (AllMBl. S. 443), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. November 2017 (AllMBl. S. 557) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.1 Nach Nr. 8 wird folgende Nr. 9 eingefügt:

"9. Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV auf militärisch genutzten Liegenschaften

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz erlässt im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vollzugshinweise zur Anwendung der BayKompV auf militärisch genutzten Liegenschaften (Stand: 12. September 2022)."

1.2 Die bisherigen Nrn. 9 und 10 werden die Nrn. 10 und 11.

2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.

ID: 222149

ENDE

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(Stand: 07.12.2022)

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