Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

Kormoranerlass
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1. Sachverhalt

2. Maßnahmen

2.1 Bestandsermittlung

2.2 Nicht tödliche Vergrämungsmaßnahmen

2.3 Vergrämungsabschüsse

2.3.1 Zur Abwehr erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden (§ 45 Abs. 7 Satz 1 BNatSchG)

2.3.2 Zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt (§ 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG)

2.3.2.1 Ausnahmen bei Vorlage einer fischereibiologischen Untersuchung

2.3.2.2 Ausnahmen in der Forellen- und Äschenregion

2.3.2.3 Ausnahmen bei Wiederansiedelungsprojekten

3.