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Regelwerk

Änderungstext

Zweites Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes
- Hamburg -

Vom 2. Dezember 2020
(HmbGVBl. Nr. 66 vom 04.12.2020 S. 624)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 5 des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes vom 21. Mai 2013 (HmbGVBl. S. 247), geändert am 15. September 2016 (HmbGVBl. S. 434),

§ 5

Dieses Gesetz tritt zum 31. Dezember 2020 außer Kraft. Rechtzeitig vor Außerkrafttreten, spätestens zum 1. August 2020, berichtet der Senat der Bürgerschaft über die Anwendung und die Auswirkungen dieses Gesetzes und der darauf beruhenden Rechtsverordnungen, insbesondere im Hinblick auf die Kosten des Vollzugs. Soweit die Berichterstattung Belange des Datenschutzes berührt, ist die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit vorher zu hören.

wird aufgehoben.

ID: 202341

ENDE

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(Stand: 18.12.2020)

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