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Regelwerk

Änderungstext

Anordnung zur Änderung der Anordnung über Zuständigkeiten im Tierschutzrecht
- Hamburg -

Vom 7. Januar 2025
(Amtl. Anz. Nr. 6 vom 21.01.2025 S. 177)


I
(Gültig ab 01.01.2026 siehe =>)

Die Anordnung über Zuständigkeiten im Tierschutzrecht vom 23. Juni 1999 (Amtl. Anz. S. 1721), zuletzt geändert am 6. Oktober 2020 (Amtl. Anz. S. 2089, 2110), wird wie folgt geändert:

1. Abschnitt I wird wie folgt geändert:

1.1 Der bisherige Text wird Absatz 1.

1.2 Hinter Absatz 1 wird folgender Absatz 2 angefügt:

"(2) Zuständig für die Durchführung der Hamburgischen Katzenschutzverordnung vom 7. Januar 2025 (HmbGVBl. S. 141) in der jeweils geltenden Fassung ist, soweit dort oder nachstehend nichts anderes bestimmt ist,

das Bezirksamt Altona."

2. In Abschnitt II Absatz 2 wird in Nummer 13 am Ende ein Komma eingefügt und folgende Nummer 14 angefügt:

"14. § 3 Absatz 4 und § 4 Absatz 3 der Hamburgischen Katzenschutzverordnung".

II

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

ID 250144

ENDE

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(Stand: 05.02.2025)

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