Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

Gänsehaltungsvereinbarung - Umsetzung der "Vereinbarung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und der Niedersächsischen
Geflügelwirtschaft, Landesverband e. V. (NGW) über Mindestanforderungen an die Haltung von Gänsen in Aufzucht und Mast"

- Niedersachsen -

Vom 12. August 2020
(Nds. MBl. Nr. 37 vom 12.08.2020 S. 833)
Gl.-Nr.: 78530



1. Anwendung der "Gänsehaltungsvereinbarung"

Die als Anlage beigefügte "Vereinbarung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, Landesverband e. V. (NGW) über Mindestanforderungen an die Haltung von Gänsen in Aufzucht und Mast (,Gänsehaltungsvereinbarung')" vom 16.03.2020 ist bei der Beurteilung und Überprüfung von Gänsehaltungen i. S. von § 2 Tierschutzgesetz heranzuziehen.

2. Schlussbestimmungen

Dieser RdErl. tritt am 13.8.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.

.

Vereinbarung des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
und
der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, Landesverband e. V. (NGW)
über
Mindestanforderungen an die Haltung von Gänsen in Aufzucht und Mast ("Gänsehaltungsvereinbarung")
Anlage

I. Einleitung

Traditionell wird die Mast der Gänse in Niedersachsen im Freien in sehr unterschiedlichen Herdengrößen durchgeführt. Gänse werden generell nicht schnabelgekürzt. Verboten sind der Lebendrupf sowie die Zwangsfütterung z.B. für die Erzeugung von Stopfleber.

Zur Auslegung einer den Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes ( TierSchG) 1 entsprechenden Gänsehaltung (Aufzucht und Mast) sind neben den allgemeinen Bestimmungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ( TierSchNutztV) 2 die Europaratsempfehlungen 3 in Bezug auf Hausgänse (Anser anser f. domesticus, Anser cygnoides f. domesticus) und ihrer Kreuzungen vom 22. Juni 1999 heranzuziehen, da konkretere verbindliche Rechtsakte der Europäischen Union bzw. eine auf § 2a TierSchG basierende innerstaatliche spezifische Rechtsverordnung fehlen (vgl. Art. 9 Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen [ETÜ] vom 10. März 1976 i. V. m. Art. 1 S. 1 des Gesetzes zu dem ETÜ vom 25. Januar 1978 (BGBl. II S. 113), zul. geä. durch Verordnung vom 31.08.2015 [BGBl. I S. 1474]). Zur Konkretisierung der Europaratsempfehlungen wird - unter Berücksichtigung der derzeit vorliegenden praktischen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse - Folgendes vereinbart:

II. Grundsatz/Verpflichtungen der Tierhalterin oder des Tierhalters

Diese Vereinbarung gilt für die Aufzucht und Mast von Gänsen in Beständen von mehr als 100 Tieren. Die Tierhalterin oder der Tierhalter verpflichtet sich, nachstehende Mindestanforderungen, die nach Auswertung des derzeitigen Standes aus Wissenschaft und Praxis erstellt wurden, einzuhalten:

1. Sachkunde

1.1 Die Tierhalterin oder der Tierhalter hat auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen, dass sie oder er über Kenntnisse und Fähigkeiten i. S. von § 2 Nr. 3 TierSchG zur angemessenen Ernährung, Pflege und verhaltensgerechten Unterbringung von Gänsen verfügt.

1.2 Die Sachkunde beinhaltet folgende Themengebiete:

1.2.1 Kenntnisse:

1.2.2 Fähigkeiten:

1.3 Als Nachweis der Sachkunde gelten

1.3.1 eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Landwirtin/Landwirt oder Tierwirtin/Tierwirt mit jeweils spezieller Berücksichtigung der Geflügelhaltung (z.B."Überbetriebliche Ausbildung Geflügel" auf dem Lehr- und Forschungsgut Ruthe der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover) oder

1.3.2 ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Agrarwissenschaften oder der Tiermedizin oder

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 31.08.2020)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion