Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

WolfsVO NRW
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§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Verscheuchen eines Wolfes

§ 3 Vergrämung eines Wolfes mit unerwünschtem Verhalten

§ 4 Entnahme eines Wolfes im Interesse der Gesundheit des Menschen

§ 5 Entnahme eines Wolfes zur Vermeidung ernster wirtschaftlicher Schäden

§ 6 Beurteilung des Erhaltungszustandes der Population

§ 7 Geeignete Personen

§ 8 Entnahme eines schwer verletzten oder erkrankten Wolfes

§ 9 Informations- und Berichtspflichten

§ 10 Besenderung von Wölfen

§ 11