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Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Richtlinie über Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von durch Kormorane verursachte fischereiwirtschaftliche Schäden in der
Binnenfischerei (Kormoranschadensrichtlinie - KorSchRL SH)

- Schleswig-Holstein -

Vom 8. April 2021
(Amtsbl. Schl.-H. Nr. 17 vom 26.04.2021 S. 545)



Die Richtlinie über Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von durch Kormorane verursachte fischereiwirtschaftliche Schäden in der Binnenfischerei ( Kormoranschadensrichtlinie - KorSchRL SH) vom 20. Februar 2019 (Amtsbl. Schl.-H. S. 356) wird wie folgt geändert:

Nummer 8 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist zunächst befristet bis zum 30. Juni 2021. "Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist befristet bis zum 30. Juni 2023."

ID 210931


ENDE

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(Stand: 05.05.2021)

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