Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

ThürNat2000ErhZVO
- Inhalt =>

Erster Abschnitt
Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse sowie Vogelarten nach § 26 Abs. 3a Satz 3 ThürNatG

§ 1

Zweiter Abschnitt
Festsetzung gebietsbezogener Schutzobjekte, Europäischer Vogelschutzgebiete und von Erhaltungszielen für die Schutzobjekte nach § 26a Abs. 2a ThürNatG

§ 2

§ 3

§ 4

Dritter Abschnitt
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 5

Anlage 1 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung mit ihren Schutzobjekten und übergreifenden Erhaltungszielen
(zu § 2 Abs. 1)

Anlage 2 Punktuelle oder kleinflächige Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung mit ihren Schutzobjekten und übergreifenden Erhaltungszielen
(zu § 2 Abs. 2)

Anlage 3 Europäische Vogelschutzgebiete mit ihren Schutzobjekten und übergreifenden Erhaltungszielen
(zu § 3 Satz 1)

Anlage 4 Spezifische Erhaltungsziele für Lebensraumtypen und Arten nach Anhang I und II der Richtlinie 92/43/EWG
(zu § 2)

Anlage 5 Spezifische Erhaltungsziele für Vogelarten nach Anhang I und regelmäßig auftretende Zugvogelarten nach Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/147/EG