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Regelwerk, Natuschutz, Pflanzenschutz

Bekanntmachung der Leitlinie zur Durchführung pflanzengesundheitlicher Verfahren und Maßnahmen:
Risikowarenliste für Latenztestungen bei der Einfuhr

Vom 31. August 2023
(BAnz. AT 13.09.2023 B3)



Archiv: 2022

Das Julius Kühn-Institut gibt auf der Grundlage von § 3 des Pflanzengesundheitsgesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2354) eine Leitlinie zur Durchführung von Latenztestungen bei der Einfuhr bekannt ( Anlage). Sie wurde in Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer erstellt. Entsprechend Nummer 6 des Anhangs III der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2130 führen die Pflanzenschutzdienste Latenztestungen bei der Einfuhrkontrolle der aufgeführten Waren durch. Auf der Grundlage von § 59 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 5 des Pflanzenschutzgesetzes nehmen die Pflanzenschutzdienste Proben der aufgeführten Waren für die Laboruntersuchungen. Diese Risikowarenliste basiert auf einer Risikobewertung des Julius Kühn-Instituts.

Diese Risikowarenliste ist ergänzend zu weiteren Vorschriften zur Latenztestung bei der Einfuhr auf der Basis von EU-Rechtsakten zu verstehen. Zudem liegt es in der Zuständigkeit der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer, darüber hinaus aufgrund von eigenen Risikoabwägungen Latenztestungen vorzunehmen.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 31. Januar 2022 (BAnz AT 14.02.2022 B4).

Quedlinburg, den 31. August 2023

.

Leitlinie zur Durchführung pflanzengesundheitlicher Verfahren und Maßnahmen: Risikowarenliste für Latenztestungen bei der Einfuhr  Anlage


Warenart KN-Code Schadorganismus Ursprungsland Empfohlene Mindestkontrollfrequenz für Labortests
[% der Sendungen]
Frische Rhizome
vonZingiber officinale undZingiber sp.
ex 0910 11 00 Ralstonia pseudosolanacearum Alle Drittländer, außer Peru 50
Frische Rhizome
vonZingiber officinale undZingiber sp.
ex 0910 11 00 Ralstonia pseudosolanacearum Peru 100
Frische Rhizome
vonCurcuma longa undCurcuma sp.
ex 0910 30 00 Ralstonia pseudosolanacearum Alle Drittländer 50
Samen von Zea mays Zur Aussaat:
ex 0709 99 60
1005 10 13
1005 10 15
1005 10 18
1005 10 90
Pantoea stewartii
subsp.stewartii
Argentinien, Bolivien, China, Costa Rica, Guyana, Indien, Kanada, Malaysia, Mexiko, Peru, Philippinen, Puerto Rico, Russische Föderation, Republik Korea, Thailand, Ukraine, Vereinigte Staaten von Amerika 10
ENDE

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