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Regelwerk

Bekanntmachung der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 bei der Einfuhr

Vom 19. Juni 2025
(BAnz. AT 21.07.2025 B5)


Archiv: 2023 02/2024 11/2024

Das Julius Kühn-Institut gibt auf der Grundlage von § 16 Absatz 2 der Pflanzenbeschauverordnung ( PflBeschV) eine Risikowarenliste zur Untersuchung von Warenarten, die in Anhang XI B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 gelistet sind, bekannt, die sich auf die Einfuhr von Sendungen aus Drittländern außer der Schweiz bezieht.

Gemäß § 15 PflBeschV sind Sendungen der darin aufgelisteten Waren mit den angegebenen Zolltarifnummern (KN-Code) aus allen Drittländern außer der Schweiz vom Importeur mindestens einen Werktag vor Eintreffen der Sendung beim Pflanzenschutzdienst anzumelden. Entsprechend Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/66 (die zuletzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1865 geändert worden ist) führen die Pflanzenschutzdienste Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an einem Teil der angemeldeten Sendungen durch. Gemäß Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/625 werden bei den kontrollierten Sendungen auch Dokumentenkontrollen durchgeführt.

Diese Risikowarenliste ist ergänzend zu weiteren Einfuhrvorschriften zu verstehen. Zudem liegt es in der Zuständigkeit der Pflanzenschutzdienste der Bundesländer, darüber hinaus aufgrund von eigenen Risikoabwägungen Einfuhruntersuchungen vorzunehmen.

Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 14. Oktober 2024 ( BAnz AT 13.11.2024 B5).

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Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 in Verbindung mit Artikel 11 Absatz 3 und Anhang XI Teil B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 bei der Einfuhr Anlage
Warenart KN-Code Warenbezeichnung festgestelltes
phytosanitäres
Risiko
Ursprungs-
oder Versandland
Mindestkontrollfrequenz
[in % der Sendungen]
Schnittblumen und abgeschnittene Äste mit Laub ex 0603 19 70 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (ausgenommen Rosen, Nelken, Orchideen, Gladiolen, Hahnenfußgewächse, Chrysanthemen und Lilien) Bemisia tabaci Spodoptera frugiperda Spodoptera litura Alle Drittländer außer die Schweiz 5
ex 0604 20 90 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen sowie Gräser, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (ausgenommen Weihnachtsbäume und Zweige von Nadelgehölzen) Spodoptera eridania Alle Drittländer außer die Schweiz 5
Pflanzenteile ex 0604 20 19 Moose, ohne Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch (ausgenommen Rentierflechte) Lambdina fiscellaria Alle Drittländer außer die Schweiz 100
Obst und Gemüse, einschließlich Blattgemüse und Blätter, deren KN-Code hier genannt ist, außer den in Teil A und C des Anhang XI der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 spezifizierten Pflanzen 0703 10 19 Speisezwiebeln, frisch oder gekühlt (ausgenommen für Saatzwecke "Steckzwiebeln") Liriomyza sativae Alle Dritt- länder außer die Schweiz 5
ex 0703 90 00 Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt (ausgenommen Speisezwiebeln, Schalotten und Knoblauch), außer zum Anpflanzen Liriomyza sativae Liriomyza trifolii Thrips palmi Alle Drittländer außer die Schweiz 5
ex 0704 90 90 Kohl, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, anderer, frisch oder gekühlt, außer in Kultursubstrat gepflanzt Bemisia tabaci Alle Drittländer außer die Schweiz 5
ex 0705 21 00 Chicorée-Witloof "Cichorium intybus var. foliosum", frisch oder gekühlt, außer in Kultur- substrat gepflanzt Bemisia tabaci Meloidogyne enterolobii Alle Drittländer außer die Schweiz 5
0707 00 05 Gurken, frisch oder gekühlt Zeugodacus
trilineatus
und andere
Tephritidae
Alle Drittländer außer die Schweiz 5
0708 20 00 Hülsenfrüchte: Bohnen "Vigna-
Arten, Phaseolus-Arten", auch
ausgelöst, frisch oder gekühlt
Spodoptera frugiperda Bemisia tabaci Alle Drittländer außer die Schweiz 5
0708 90 00

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