Regelwerk, Naturschutz, Tierschutz

TierSchVersV
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Abschnitt 1
Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken

Unterabschnitt 1
Anforderungen an die Haltung sowie an Einrichtungen und Betriebe

§ 1 Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern

§ 2 Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern

§ 3 Anforderungen an die Sachkunde

§ 4 Organisationspflichten

§ 5 Tierschutzbeauftragte

§ 6 Tierschutzausschuss

§ 7 Führen von Aufzeichnungen

§ 8 Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten

§ 9 Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten

§ 10 Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern

Unterabschnitt 2
Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes

§ 11 Erlaubnisvoraussetzungen

§ 12 Beantragen der Erlaubnis

§ 13 Erlaubnisbescheid, Anzeige und Erlaubnis von Änderungen

Abschnitt 2
Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen

§ 14 Geltung für Tiere in einem frühen Entwicklungsstadium

Unterabschnitt 1
Durchführung von Tierversuchen

§ 15 Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen

§ 16 Anforderungen an die Sachkunde

§ 17 Schmerzlinderung und Betäubung

§ 18 Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern

§ 19 Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer

§ 20 Verwenden wildlebender Tiere

§ 21 Verwenden herrenloser oder verwilderter Haustiere

§ 22 Verwenden geschützter Tierarten

§ 23 Verwenden von Primaten

§ 24 Herkunft zu verwendender Primaten

§ 25 Durchführung besonders belastender Tierversuche

§ 26 Genehmigungen in besonderen Fällen

§ 27 Zweckerreichung

§ 28 Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung

§ 29 Führen von Aufzeichnungen zu Tierversuchen

§ 30 Pflichten des Leiters

Unterabschnitt 2
Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben

§ 31 Beantragen der Genehmigung

§ 32 Genehmigungsverfahren, Bearbeitungsfristen

§ 33 Genehmigungsbescheid, Befristung

§ 34 Genehmigung und Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben

§ 35 Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben

§ 36 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes

§ 37 Sammelgenehmigung und Genehmigung von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren

§ 38 Prüfung der Anzeige von Änderungen von Versuchsvorhaben

§ 39 Anzeige von Versuchsvorhaben an Zehnfußkrebsen

§ 40 Aufbewahrungspflicht

§ 41 Veröffentlichung von Zusammenfassungen

§ 42 Tierversuchskommissionen

§ 43 Unterrichtung des Bundesministeriums

Abschnitt 3
Ordnungswidrigkeiten

§ 44 Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 4
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 45 Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU

§ 46 Beratung zu Alternativen zu Tierversuchen

§ 47 Unberührtheitsklausel

§ 48 Übergangsvorschriften

Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 3 Absatz 1 Satz 1 und § 16 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3) Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege oder das Töten von Tieren oder die Planung oder die Durchführung von Tierversuchen erforderlich sind

Abschnitt 1
Pflege von Tieren

Abschnitt 2
Töten von Tieren

Abschnitt 3
Planung und Durchführung von Tierversuchen

Anlage 2